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Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-22

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-22

Wortprotokoll

Wie Sie dem Bericht entnehmen können, hat die Kommission die Motion mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt, dies in erster Linie aus formellen Gründen. Sowohl gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte wie auch gemäss Bestimmungen im Parlamentsrecht liegt die Kompetenz beim Bundesrat, wann er eine Initiative zur Abstimmung bringt, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Das Problem besteht darin, dass bei einer Abstimmung über Verfassungsbestimmungen keine Möglichkeit besteht, eine Eventualfrage zu stellen. Bezogen auf den konkreten Fall kann also den Stimmberechtigten die Frage nicht gestellt werden, ob sie der Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" oder der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" den Vorzug gäben, wenn beide Initiativen angenommen würden. Wichtig an dieser Frage ist, dass der Bundesrat die Vorlagen so zur Abstimmung bringt, dass ein unverfälschtes Abstimmungsergebnis garantiert werden kann.

Dass diese Frage besser vom Bundesrat als vom Parlament gelöst wird, zeigt auch der Umstand, dass die WAK-NR mit ihrer Motion 10.3012 am 19. Februar 2010 einen Vorstoss eingereicht hat, welcher bei der Abstimmung eine Reihenfolge verlangt, die gerade umgekehrt zu derjenigen ist, die die WAK-NR in ihrer Motion 11.3759 vom 30. August 2011, also eineinhalb Jahre später, verlangt. Hauptgrund ist aber, dass wir nicht ein Vorgehen stützen können, welches gegen die bestehenden Gesetze verstösst. Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, diese Motion abzulehnen.

Zur Entwicklung seit der Kommissionssitzung ist heute noch festzuhalten, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Die Kommissionssitzung fand am 1. November 2011 statt, die Sitzung des Bundesrates am 9. November 2011. In dieser Sitzung hat der Bundesrat offensichtlich entschieden, die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" am 11. März 2012 zur Abstimmung zu bringen. Die Abstimmung über die andere Initiative wird [PAGE 1296] somit später stattfinden. Und in Anlehnung an das Votum von Kollege Freitag von heute Morgen kann man sagen, dass hier das Gleiche gilt: Wir können über diese Motion befinden, wie wir wollen, der Bundesrat hat entschieden, die Sache ist gelaufen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.