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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-02-28

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Also einfach grundsätzlich: Ich glaube, das Kaufrecht ist etwas vom Schwierigsten, das wissen wir beide, die diese Materie studieren mussten bzw. durften. Das Kaufrecht ist sehr komplex. Das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht ist nochmals komplexer, und wenn wir es dann noch mit dem Wiener Kaufrecht kombinieren und schauen, was die schweizerischen OR-Bestimmungen im Vergleich dazu bringen, dann sehen wir, wie komplex die Sache ist.

In Bezug auf den Occasionshandel ist es so - das haben wir in der Kommission für Rechtsfragen auch diskutiert -: Wenn die Mängel nicht arglistig verschwiegen werden, das steht ja hier, sondern offen sind, dann kann man das vollständig wegbedingen. Das steht ja hier. Mit Ihrer Fassung, Herr Stamm, wird es eben nicht besser, es wird meines Erachtens nicht klarer. Ich möchte doch zuhanden der Materialien festhalten - das wurde in beiden Kommissionen so diskutiert -: Auch mit der Fassung der Mehrheit ist eine grundsätzliche Wegbedingung möglich, weil wir diesen Grundsatz des Kaufrechts nicht geändert haben.

In Ihrem Antrag bringen Sie aber eine materielle Änderung in Bezug auf die Gültigkeit - damit sind wir einverstanden -, indem Sie nämlich hier nur noch die verlängerten Verjährungsfristen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten haben wollen, jedoch nicht mehr für die gewerblichen Verträge. Das ist der grundlegende Unterschied. Dass man es, wenn man nochmals anfangen würde, vielleicht in Artikel 210 regeln würde, das würde ich nicht abstreiten. Es ist schade, dass Sie die Diskussion erst jetzt führen.