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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-02-28

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Schlüer, vertreten von Frau Nationalrätin Geissbühler, will der Polizei zur möglichst lückenlosen Ahndung sowie zur Verhinderung schwerer Gewalt-, Sexual- und Drogendelikte verdeckte Fahndung gestatten. Eine entsprechende Bestimmung will die Initiative in die Bundesverfassung aufnehmen. Anknüpfungspunkte sind, wie bereits gehört, Internetpädophilie und "Kügeli-Dealerei".

Was ist das Problem? Niemand bestreitet, dass alles getan werden muss, damit Pädophiliedelikte verfolgt und angemessen bestraft werden. Niemand bestreitet, dass das Gleiche in Bezug auf die "Kügeli-Dealerei" gilt. Das ist Bestandteil der herkömmlichen Drogenfahndung. Hier muss durchgegriffen werden, wie es das Gesetz verlangt, niemand ist irgendwie anderer Meinung. Warum gibt es ein Problem? Wir haben in diesem Lande eine Kompetenzordnung; Herr Stamm hat übrigens darauf hingewiesen. Für die Polizeitätigkeit ist der Kanton zuständig. Nun ist eine neue Situation entstanden: Durch den Erlass der Bundesstrafprozessordnung gibt es eine neue Bundeskompetenz im Bereich der gerichtspolizeilichen Ermittlung. Im Grunde genommen geht man bei der heutigen Gesetzeslage davon aus, dass für die gerichtspolizeiliche Tätigkeit die Strafprozessordnung das Nötige regelt, derweil im Präventivbereich die polizeiliche Gesetzgebung massgebend ist. In ganz bestimmten Bereichen gibt es Regelungen in Bezug auf die Vorfeldermittlungen; sie sind im BWIS enthalten. Wie Sie wissen, steht das BWIS vor einer Revision; der Bundesrat will alsbald eine Botschaft herausgeben.

Im Zuge der Gesetzgebung, unter der strikten Federführung des damaligen Bundesrates Blocher, wurden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die verdeckte Ermittlung zum Teil in die Strafprozessordnung aufgenommen. Durch diese Legiferierung ergab sich eine Situation, die dem Gesetzgeber nicht bewusst war, weder dem vorgenannten Bundesrat noch den übrigen Räten. Es ergab sich nämlich die neue Situation, dass die Fahndungsmöglichkeiten im präventiven Bereich - nicht zuletzt im Bereich der pädophilen deliktischen Tätigkeit im Internet - weniger weit gehen als bislang. Dies hat auch das Bundesgericht festgestellt. Im Übrigen hat das Bundesgericht in einem Entscheid auch präzisiert, dass die Bestimmungen betreffend die verdeckten Ermittlungen nur unter bestimmten Restriktionen anwendbar sein dürfen.

In Kenntnis dieser Gesetzessituation hat sich vor allem Frau Kollegin Barbara Schmid-Federer - sie ist jetzt leider nicht hier - hervorgetan und verschiedene Vorstösse eingereicht, die auch behandelt wurden. Kollege Daniel Jositsch hat die parlamentarische Initiative 08.458 eingereicht, die in beiden [PAGE 57] Kommissionen für Rechtsfragen behandelt wurde und alsbald in diesem Hause vorgelegt werden wird. Wir meinen, dass dies der Anknüpfungspunkt ist, um auf die Probleme zu reagieren, die Sie hier mit diesen Vorstössen ansprechen.

Was will nun diese parlamentarische Initiative? Sie will nicht nur eine generelle Bundesgesetzgebung im präventiven Bereich, sie will sogar eine Verfassungsbestimmung. Gleichzeitig moniert Frau Kollegin Geissbühler, man mache gar nichts, es gehe alles viel zu langsam. Können Sie sich aber einen langsameren Weg vorstellen, um ein Problem zu beheben, als den Weg über eine neue Verfassungsbestimmung? Es ist eigentlich geradezu absurd, die Untätigkeit und die Langsamkeit zu rügen und gleichzeitig auf Verfassungsebene tätig werden zu wollen.

Die Kommission hat nun mit 16 zu 7 Stimmen beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie hält den vorgeschlagenen Weg für falsch. Sie denkt, dass nötige Korrekturen, die im Rahmen der parlamentarischen Initiative tatsächlich vorgenommen werden sollen, mit der entsprechend vorbereiteten Gesetzgebung ausgeführt werden müssen. Und sie denkt weiterhin, dass grundsätzlich an der Kompetenztrennung zwischen Bund und Kantonen festgehalten werden soll. Es steht etwas der Verdacht im Raum, man wolle jetzt diese Frage, die nämlich problemmässig erkannt ist, durch diese Initiative nochmals ergänzend aufgreifen. Lösungsorientiert ist diese jedenfalls nicht.

In diesem Sinne empfehle ich namens der Kommissionsmehrheit - bei einem nicht zu übersehenden Verhältnis von 16 zu 7 Stimmen -, der Initiative keine Folge zu geben.

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