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Stamm Luzi · Nationalrat · 2012-02-28

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; die Minderheit Stamm beantragt, der Initiative Folge zu geben. Da Kollege Schlüer nicht mehr im Rat ist, bin ich jetzt hier am Mikrofon. Nach den detaillierten Ausführungen von Frau Kollegin Geissbühler brauche ich gar nicht mehr viel anzufügen; es sind nur zwei Punkte:

1. Man könnte die Meinung vertreten, dass es normalerweise die SVP nicht befürwortet, wenn etwas von der Kantonsebene auf die Bundesebene gehoben wird. Trotzdem bitte ich Sie, hier zuzustimmen. Es hat sich gezeigt, dass das Problem nicht befriedigend gelöst werden konnte. Die Lücke entstand auf Bundesebene durch die Legiferierung - folglich muss diese Lücke jetzt auch wieder auf Bundesebene geschlossen werden, folglich ist Handlungsbedarf zu bejahen.

2. Der zweite Punkt ist die Frage, ob man die Neuregelung in die Verfassung hineinschreiben soll. Hier sind wir der Meinung, dass es um Persönlichkeitsrechte geht, die von ausserordentlicher Wichtigkeit sind. Es geht um die Frage, wann verdeckte Ermittlung notwendig ist. Das ist ein derart grosser Eingriff in die Freiheitsrechte, dass es sehr wohl angebracht ist, die Bestimmung in die Verfassung zu nehmen, dem Problem also Verfassungsrang zu geben.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Stamm zuzustimmen.