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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-11

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-11

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Die Expertengruppe Finanzmarktaufsicht unter dem Vorsitz von Professor Jean-Baptiste Zufferey hat im November 2000 ihren Bericht zur "Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz" veröffentlicht. Dieser Bericht enthält insgesamt 42 Empfehlungen zur Regulierung und Organisation der Finanzmarktaufsicht. Unter anderem wird angeregt, eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu schaffen, welche die bisherigen Aufgaben der Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für Privatversicherungen übernehmen würde. Im Weiteren sollen drei Arten von Anbietern von Finanzdienstleistungen neu einer umfassenden prudentiellen Aufsicht unterstellt werden: unabhängige Vermögensverwalter, Introducing Brokers und Devisenhändler. Die erwähnten drei Arten von Anbietern von Finanzdienstleistungen müssen bereits heute die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes einhalten. Sie werden von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei direkt oder indirekt überwacht.

Der Bericht Zufferey empfiehlt, die Beaufsichtigung dieser neu zu regulierenden Anbieter von Finanzdienstleistungen auch in Bezug auf die Einhaltung der Pflichten nach Geldwäschereigesetz der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde zuzuweisen. Es ist vorgesehen, zur Umsetzung der Empfehlungen des Berichtes Zufferey eine Expertengruppe einzusetzen. Die Expertenkommission wird auch untersuchen, ob die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei insgesamt in die neu zu schaffende integrierte Aufsichtsbehörde überführt werden soll. Die von Herrn Walker Felix angeregte Anpassung der Aufsichtsstruktur bei der Bekämpfung der Geldwäscherei wird somit im Rahmen der gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Bericht Zufferey geprüft werden.

Zur zweiten Frage: Aus der Frage von Herrn Walker Felix geht nicht hervor, auf welchen Sachverhalt sie sich bezieht. Die Kontrollstelle nimmt aber an, dass sich die Frage auf die Veröffentlichungen von "Le Matin" vom 3. Juni 2001 in Sachen Peter Hess bezieht. Im Zusammenhang mit einer allfälligen Unterstellungspflicht der von Peter Hess als Verwaltungsrat vertretenen Gesellschaften kamen bei Bekanntwerden des Sachverhaltes im Anschluss an die Medienkonferenz des Nationalratspräsidenten und im Zusammenhang mit der Einreichung von Unterlagen an die Kontrollstelle zahlreiche Medienanfragen.

Vom Departement wurden ausschliesslich Sachauskünfte erteilt, dies in Absprache mit der Kontrollstelle und im Zusammenhang mit dem Einreichen von Unterlagen, im Einvernehmen mit Herrn Hess. Alle erteilten Auskünfte entsprechen der Informationspraxis von Bund und Departement. Sie berücksichtigen zudem die Regeln der Information über laufende Verfahren und selbstverständlich auch die Regeln betreffend das Amtsgeheimnis. Die erwähnte Passage in der Zeitung "Le Matin" insinuiert in der Tat, dass Herr Hess gemäss einer internen Notiz das Gesetz nicht vollumfänglich respektiert habe. Gerade weil das Verfahren aber noch pendent ist, lehnten die Kontrollstelle und der Pressedienst Auskünfte zu einem möglichen Ausgang konsequent ab und verwiesen auf den Abschluss des Verfahrens. Dies gilt, wie aus dem Artikel klar hervorgeht, auch für die entsprechende Anfrage der Zeitung "Le Matin".