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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2012-02-28

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diesen Antrag der Minderheit Geissbühler abzulehnen. Ein Mindestnachzugsalter von 21 Jahren in Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, der die Kurzaufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder regelt, steht im Widerspruch zum schweizerischen Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren.

Es kann ja nicht sein, dass junge Frauen und Männer, die keinen Schweizer Pass besitzen, für eine Eheschliessung andere Bedingungen erfüllen müssen als jene mit einem Schweizer Pass. Eine solche Gesetzesbestimmung würde klar gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung verstossen: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts" - und ganz wichtig - "des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Die Einführung eines Mindestalters würde auch gegen Artikel 14 der Bundesverfassung verstossen, der das Recht auf Ehe und Familie gewährleistet. Grundrechte gelten bei allen gesetzlichen Bestimmungen, die wir in diesem Saal erlassen - auch für Menschen, die keinen Schweizer Pass besitzen.

Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt den Antrag der Minderheit Geissbühler ab.

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