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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ein Gericht muss abklären, ob die Weiterführung einer Ehe, also die Nichtungültigerklärung, dem freien Willen beider Ehegatten entspricht. Wir wissen, dass hier natürlich die Gefahr besteht, dass eine Frau unter Druck gesetzt wird, dass sie diesen Wunsch nicht frei äussern kann. Aber hier ist das Gericht angehalten - ich habe es Ihnen gesagt -, die Ehe für ungültig zu erklären, wenn Zweifel am freien Willen bestehen. Es kommt hinzu, dass wir heute gerade auch mit dem Opferhilfegesetz und mit dem Zeugenschutzgesetz, das Sie in der letzten Session verabschiedet haben, Massnahmen haben, um allfällige Opfer schützen zu können, wenn sie in dieser schwierigen Situation ihren freien Willen äussern und allenfalls unter Druck gesetzt werden. Ich bin der Meinung, unsere Gerichte sind in der Lage abzuklären, ob hier eine freie Willensäusserung geschieht oder nicht.

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