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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-02-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Wenn die zuständige kantonale Stelle Kenntnis von einem Ungültigkeitsgrund erhält - sei es einer der bisherigen vier, sei es einer der neuen zwei -, muss sie eine Klage beim Zivilgericht am Wohnsitz der Ehegatten einreichen. Das ist gewissermassen ein notwendiges Verfahren; die Behörden sind zu dieser Meldung verpflichtet.

Was das Gericht mit dieser Meldung tut, soll aber nach Meinung der Mehrheit der Kommission sinnvollerweise im Ermessen dieses Gerichtes liegen. Unsere Zivilgerichte haben unzählige Fälle zu beurteilen, bei denen es darum geht, ob eine Partei ihren Willen aus freien Stücken äussert oder ob sie dabei unter Druck gesetzt worden ist. Das ist eine Aufgabe der zuständigen Gerichte. Wir trauen den Gerichten zu, auch in den vorliegenden beiden Fällen eine solche Abklärung und dann eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Unter diesen Umständen scheint es der Mehrheit der Kommission gerechtfertigt, mögliche positive Wendungen einer ursprünglichen Zwangsehe oder positive Entwicklungen einer Minderjährigenehe durch das Gericht entsprechend würdigen zu lassen und derartige Ehen nicht [PAGE 37] einfach rein gestützt auf eine automatische Gesetzesabwicklung für ungültig zu erklären.

Mit 15 zu 8 Stimmen empfiehlt Ihnen deshalb die Kommission die Ablehnung des Antrages der Minderheit Geissbühler.