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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2012-02-28

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 45a geht es um die Stellvertreterehen. Mit diesem Minderheitsantrag wollen wir, dass bei einer Eheschliessung sowohl die Braut wie auch der Bräutigam anwesend sein müssen, damit diese anerkannt wird. Dass wir bei diesem Punkt in der Minderheit sind, gibt mir schon recht zu denken. Denn Stellvertreterehen laden geradezu zur Zwangsheirat ein, obwohl wir gerade diese verhindern wollen. In unserer Kultur müssen beide Eheleute bei der Zeremonie anwesend sein. Da kein Zeitdruck bei einer Heirat besteht, muss es möglich sein, einen Termin zu finden, bei dem beide Ehegatten anwesend sein können. Die Anwesenheit der beiden Ehegatten ist erforderlich, um festzustellen, ob beide im freien Willen der Ehe zustimmen. Stellvertreterehen sind dem schweizerischen Rechtsempfinden völlig fremd und dürfen daher nicht anerkannt werden.

Daher bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.

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