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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-02-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Zur Klärung: Sie ersehen aus der Fahne, dass in Artikel 44 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) klar formuliert und postuliert wird, dass die Eheschliessung in der Schweiz schweizerischem Recht untersteht. Wir behandeln hier aber einen Teil des besagten IPRG. Im Sinne und Geist des IPRG anerkennen wir ausländische Rechtsordnungen, die es zulassen, dass die Willensäusserung auf dem Stellvertretungsweg geschieht. Wir setzen aber voraus, dass die Willensäusserung dem tatsächlichen Willen entspricht. Wenn dem so ist, besteht unseres Erachtens, nach der Auffassung der Mehrheit der Kommission, kein Grund, eine nach ausländischem Recht richtig und korrekt geschlossene Ehe als ungültig zu erklären.

Deswegen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 7 Stimmen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.