Müri Felix · Nationalrat · 2012-02-28
Müri Felix · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Kunz ist auf einen Vorfall im Kanton Luzern zurückzuführen: Drei Gefangene knebelten einen Wächter und brachen aus dem Gefängnis aus. Die Polizei erliess einen Zeugenaufruf und wies darauf hin, dass die Flüchtigen gewalttätig und gefährlich seien. Private Fernsehstationen und Zeitungen veröffentlichten unverzüglich die Polizeimeldung mit Namen und Bildern. Das Schweizer Fernsehen brauchte hingegen fünf Tage, bis die Meldung ausgestrahlt wurde, dies, obwohl Artikel 8 des RTVG besagt, dass dringliche Polizeimeldungen "unverzüglich" in das Programm aufzunehmen seien. Die Verantwortlichen hatten offenbar Mühe zu beurteilen, ob die Polizeimeldung dringlich oder eben weniger dringlich sei. Die Einstufung der Polizeimeldung war also verantwortlich für die späte Ausstrahlung. Ich kann nicht beurteilen, ob der Fehler bei der Luzerner Polizei oder der SRG lag. Auf jeden Fall war die Meldung aus Sicht der SRG nicht dringlich.
Ich bin mir bewusst, dass die parlamentarische Initiative nicht ganz glücklich formuliert ist, weil sie bei der Beurteilung, wie rasch eine Polizeimeldung veröffentlicht werden soll, die Frage des Strafmasses für die Täter einbezieht. Ziel der Initiative ist es aber, dass Polizeimeldungen an die SRG sofort ausgestrahlt werden müssen. Meines Erachtens sind Polizeimeldungen immer dringlich und sollten nicht zuerst selektioniert, sondern sofort ausgestrahlt werden. Dies will Herr Kunz mit seiner parlamentarischen Initiative.
Ich beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative Kunz Folge zu geben.