Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-02-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-02-28
Wortprotokoll
Ihre offenbar spielfreudige Kommission für Rechtsfragen möchte Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen. Sie möchte eine Gesetzesgrundlage schaffen, die es ermöglicht, dass Pokerspiele in Zukunft auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken möglich sind, allerdings nur, wenn sie mit kleinem Einsatz und Gewinn organisiert werden.
Die politische Diskussion zur Liberalisierung der Pokerturniere wurde ja durch einen Entscheid des Bundesgerichtes im Jahr 2010 ausgelöst. Das Bundesgericht hat damals entschieden, dass solche Turniere eben Glücksspiele seien und nicht Geschicklichkeitsspiele darstellen würden und somit nur innerhalb von Spielbanken organisiert und angeboten werden dürften. Allerdings - und ich möchte das doch wieder einmal in aller Deutlichkeit sagen - wird das gelegentliche Spiel im Familien- und Freundeskreis schon heute nicht strafrechtlich verfolgt. Damit das klar sei: Das ist also auch mit dem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2010 nach wie vor möglich.
Wenn es um die Liberalisierung von Geldspielen ging, hat sich der Bundesrat bisher aber tatsächlich immer zurückhaltend gezeigt. Es war ihm wichtig, dass wir nicht nur die Frage der Glücksspiele anschauen, sondern eben auch immer die soziale Problematik, die damit verbunden ist, mitberücksichtigen, auch die Frage der Kontrollierbarkeit. Deshalb war es dem Bundesrat auch immer wichtig, im Bereich der Geldspiele ein klares System zu haben und dieses nicht mit Einzelfallausnahmen zu durchlöchern.
Es dürfte sich - und das ist erwähnt worden, auch von den Kommissionssprechern - ja schon nächstens die Gelegenheit ergeben, den Bereich der Geldspiele gesamtheitlich zu überarbeiten. Sie wissen, dass wir am 11. März 2012 über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls", die ja zurückgezogen worden ist, abstimmen werden. Wird diese Verfassungsänderung angenommen, werden wir die gesetzlichen Regelungen im Geldspielbereich - also das Lotteriegesetz, das Spielbankengesetz - dann auch zum Teil neu konzipieren.
Auch das wurde erwähnt: Der Bundesrat hat bereits mit den Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzungsgesetzgebung begonnen. Das war übrigens ein Anliegen des Initiativkomitees, das ja die Initiative zurückgezogen hat. Es wollte damit erreichen, dass es nach der Abstimmung schnell vorwärtsgeht, und deshalb hat man diese Vorbereitungsarbeiten bereits begonnen. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Studienkommission sehr breit zusammengesetzt ist und dass dort keinesfalls nur einseitig irgendwelche Interessenvertreter bevorzugt worden wären. Im Rahmen der Revisionsarbeiten werden dann eben alle Belange der Geldspiele geprüft und selbstverständlich auch die Frage der Pokerspiele.
Ich habe jetzt von den Kommissionssprechern doch immerhin gehört, dass auch sie für eine differenzierte Regelung dieser Pokerspiele sind, dass ihnen auch die Kontrollierbarkeit wichtig ist und dass sie sich der Problematik der Spielsucht ebenfalls bewusst sind. Die Kommissionsmotion ist ja auch entsprechend differenziert und zurückhaltend formuliert. Wir haben also jetzt eher eine Differenz in der Frage des Vorgehens. Soll der Nationalrat schon heute entscheiden, dass diese rechtliche Grundlage geschaffen werden muss, oder haben Sie das Vertrauen in den Bundesrat und in die entsprechende Studienkommission, die bereits an der Arbeit ist, dass sie diese Frage dann im Rahmen der Umsetzungsgesetzgebung ohnehin auch anschauen? Der Bundesrat ist der Meinung, dass zuerst die Ergebnisse der Arbeiten des Gesetzgebungsprojekts abgewartet werden sollten, bevor Sie sich heute schon für ein konkretes Lösungsmodell entscheiden. Selbstverständlich kennen wir die Stimmung im Parlament.
Das sind die Gründe, weshalb ich Sie im Namen des Bundesrates bitte, dem Bundesrat zu folgen und die Motion heute abzulehnen.