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Reimann Lukas · Nationalrat · 2012-02-28

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion will den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken Pokerturniere mit kleinem Einsatz und kleinem Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf möglich wird.

Seit dem Bundesgerichtsurteil vom Mai 2010 sind Pokerspiele mit Einsatz- und Gewinnkomponente durch die Eidgenössische Spielbankenkommission nur noch in konzessionierten Spielbanken bewilligt worden. Diese Spielbanken haben das Bundesgerichtsurteil angestrebt, weil sie durch die Qualifikationspraxis der Eidgenössischen Spielbankenkommission ihr Monopol für Glücksspiele in Gefahr sahen. Das Angebot von Pokerturnieren mit kleinen Einsätzen verschwand von einem Tag auf den anderen.

Welche Reaktionen löste dies bei den Pokerspielern aus? Einige spielten ihre Pokerturniere tatsächlich in konzessionierten Spielbanken - und wurden dort das erste Mal mit dem Glücksspiel um Millionen konfrontiert. In Anbetracht der Tatsache, dass nur ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung regelmässig ein Casino besucht, sind neue Gäste in den Spielbanken natürlich gern gesehen. Andere wiederum wichen ins Internet aus - und wurden ebenfalls mit allen Arten von Glücksspielen konfrontiert. Da diese Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, bleibt unsere Glücksspielgesetzgebung ohne Wirkung. Wieder andere spielen im Familien- und Freundeskreis, in einer durch das Bundesgericht geschaffenen Grauzone.

Wie sieht der Pokermarkt heute aus? Das Angebot der Casinos ist nicht nennenswert ausgebaut worden, und die Turniere kosten fast ausnahmslos hundert oder gar mehrere Hundert Franken. Die Hobbyspieler werden so gezwungen, um Einsätze zu spielen, die um grosse Faktoren höher sind, als sie vor dem Bundesgerichtsentscheid waren. Eine grosse Mehrheit der Spielerinnen und Spieler möchte jedoch um weit geringere Beträge spielen, als sie in den Casinos angeboten werden. Wer um 10 oder 20 Franken ein Pokerturnier spielen will, kann das heute nicht mehr tun. Diese Tatsache ist mit dem Suchtpräventionsgedanken der Glücksspielgesetzgebung nicht vereinbar.

Es ist bekannt und unbestritten, dass Pokerturniere um kleine Einsätze für die Casinos wirtschaftlich uninteressant sind; dies trotz der Tatsache, dass der Ertrag aus Pokerturnieren seit 2011 nicht mehr der Spielbankenabgabe [PAGE 48] unterliegt, sondern als Eintritt und somit abgabenfrei verbucht werden kann. Letzte Woche konnten wir der Presse entnehmen, dass die Pokerspieler im Gegensatz zum durchschnittlichen Casinobesucher auch nur sehr wenig Alkohol konsumieren und deshalb auch aus gastronomischer Sicht nicht wirklich interessant sind.

Es fragt sich, wieso sich die Casinos so sehr für ein Exklusivrecht als Anbieter von Pokerturnieren einsetzen. Die Argumentation des Verbandes, dass die Pokerspieler in den Casinos vor der Spielsucht geschützt würden, konnte nicht einmal im Ansatz nachvollzogen werden. Es ist einfach nicht ehrlich, wenn man abstreitet, dass es beim Pokerangebot in den Casinos einfach darum geht, neue Kunden anzuwerben. Genau das wollte der Gesetzgeber beim Erlass des Spielbankengesetzes verhindern. Die Spielbanken sollen ein transparentes und kontrolliertes Glücksspiel anbieten. Die heutige Situation, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission Veranstaltungen friedlicher Bürger stürmen lässt, bei welchen, wie dem Urteil von Herisau zu entnehmen ist, Frotteetücher und Biergläser beschlagnahmt worden sind, weil dort um diese Sachpreise gespielt wurde, zeigt doch deutlich, dass betreffend solche Pokerturniere Handlungsbedarf besteht.

Die Kommission hat sich entschieden, ihre Gedanken auf dem Weg einer Kommissionsmotion kundzutun. Damit wird es dem Bundesrat ermöglicht, in der zu überarbeitenden Geldspielgesetzgebung eine integrierte und abgestimmte Lösung einzuarbeiten. Es sollen klare Auflagen definiert werden, um einen sicheren und transparenten Spielablauf zu gewährleisten. Der Bundesrat möchte die Schlussfolgerungen der Studienkommission, die mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels beauftragt wurde, abwarten, bevor er sich für ein konkretes Lösungsmodell entscheidet. Abgesehen davon, dass die vorliegende Motion genügend Spielraum lässt, um auch verschiedene Varianten in der Kommission durchzudenken, ist es für mich ein Novum, dass der Bundesrat bereits eine Studienkommission einsetzt, welche sich, noch bevor die entsprechende Volksabstimmung stattgefunden hat, mit der Umsetzung eines Verfassungsartikels beschäftigt.

Am Gegenvorschlag haben aber andere Akteure mitgearbeitet. Dass sich der Casinoverband als einer dieser Akteure bezeichnet, erstaunt weiter nicht und ist auch nicht bestritten. Es stellt sich jedoch die Frage, wer die Interessen der Pokerspieler vertritt oder, viel wichtiger, wer von der erwähnten Studienkommission die Interessen der breiten Bevölkerung vertritt. Ich weiss es nicht. Vom Parlament muss aber ein klarer Auftrag gegeben werden, wenn die neue Gesetzgebung nicht im Ungleichgewicht, und zwar zugunsten der Casinobetreiber, konzipiert werden soll. Gesetze sollen im Sinne und Dienste des Bürgers und nicht für Interessengruppen verfasst werden.

Um einen geordneten Ablauf mit Auflagen für ein Spiel zu gewährleisten, das von Tausenden von Schweizerinnen und Schweizern als Hobby betrieben wird, und um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismässig staatlich einzuschränken, empfiehlt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen einstimmig die Annahme der vorliegenden Motion. Sie tut dies auch im Sinne der Suchtprävention und auf Empfehlung der Suchtpräventionsfachstellen.

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