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Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-03-06

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 8. September 2011 die von Nationalrat Hans Kaufmann am 17. Dezember 2010 eingereichte parlamentarische Initiative "Keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Bildungsanbietern" vorgeprüft. Der Initiant ist der Meinung, dass staatliche Subventionen in beträchtlichem Ausmass an gewisse Schulen fliessen. Dies führe zu Wettbewerbsnachteilen bei privaten Bildungsanbietern. Er zählt in seiner Begründung Beispiele aus dem Kanton Zürich auf, z. B. die Ausbildungsgänge für technische Kaufleute an den KV-Schulen in Zürich, Winterthur und Wetzikon. Er möchte daher Artikel 11 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes aus dem Jahr 2002 leicht ändern. Heute lautet Absatz 1 von Artikel 11 zu den privaten Anbietern: "Gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt dürfen durch Massnahmen dieses Gesetzes keine ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen entstehen." Herr Kaufmann möchte nun das Wort "ungerechtfertigten" streichen.

Die WBK teilt die Meinung des Initianten, dass die privaten Bildungsanbieter einen wichtigen Beitrag zur Berufsbildung leisten. Sie befürwortet wie der Initiant einen gestärkten Wettbewerb im Bereich der Weiterbildung.

Bei Artikel 11 Absatz 1, den Hans Kaufmann ändern möchte, geht es sowohl um den formalen Teil, d. h. um die Grundbildung und die höhere Berufsbildung, als auch um die nonformale Weiterbildung, d. h. um die berufsorientierte Weiterbildung. Dazu gehören Kurse und Seminare ausserhalb der Grundbildung und der höheren Berufsbildung. In der beruflichen Grundbildung wurde der Wettbewerb bewusst nicht gesetzlich verankert, soll doch der Unterricht für die berufliche Grundbildung unentgeltlich bleiben. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass mit der heutigen Formulierung von Artikel 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) bereits die Möglichkeit besteht, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wesentlich für den Willen des Gesetzgebers ist auch Absatz 2 von Artikel 11 BBG, den der Initiant nicht erwähnt. Er lautet: "Öffentliche Anbieter, die in Konkurrenz zu nicht subventionierten privaten Anbietern stehen, haben für ihre Angebote der berufsorientierten Weiterbildung Marktpreise zu verlangen." Die WBK anerkennt jedoch, dass in einigen Kantonen im Bereich der höheren Berufsbildung, wo subventionierte und private Anbieter aufeinandertreffen, Probleme auftreten können.

Die WBK ist der Auffassung, dass Artikel 11 Absatz 1 BBG die Kantone und nicht den Bund beauftragt, sowohl einen gerechten Mitteleinsatz zu garantieren als auch im Falle von Wettbewerbsverzerrungen einzugreifen. Aus diesem Grunde beantragt die WBK des Nationalrates ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Hingegen befürwortet die Kommission die Anstrengungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, das im Bereich der höheren Berufsbildung zusammen mit den Kantonen die Erhebungsgrundlagen verfeinern will, um über einen besseren Überblick über die Finanzflüsse zu verfügen.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.