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Vogler Karl · Nationalrat · 2012-03-06

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06

Wortprotokoll

Den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "gegen die Abzockerei" haben wir soeben weitgehend bereinigt. Dieser nimmt meines Erachtens die berechtigten Anliegen der Initiative auf, lässt jedoch den Unternehmen ihre notwendige unternehmerische Handlungsfreiheit. Das schweizerische Aktienrecht wird damit zielgerecht gestärkt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die aktienrechtlichen Bestimmungen im Gesetz - und damit stufengerecht - verbessert. Das ist richtig so.

Damit die Initiative "gegen die Abzockerei" in der Volksabstimmung abgelehnt wird, braucht es jedoch zusätzlich ein griffiges und einfaches Instrument gegen die Abzockerei. Dieses Instrument ist die sogenannte Boni-Steuer, wie sie der direkte Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit vorschlägt. Die Boni-Steuer führt zu einer negativen Bewertung von Löhnen über 3 Millionen Franken. Mit der Boni-Steuer setzen wir ein wichtiges politisches Zeichen gegen [PAGE 232] Lohnexzesse und die Abzockerei in diesem Land. Die grosse Mehrheit der Wählerinnen und Wähler, des Volkes, verlangt Entsprechendes von der Politik.

Entgegen anderslautenden Behauptungen führt der direkte Gegenvorschlag nicht zur Einführung einer neuen Steuer. Vielmehr will der direkte Gegenvorschlag schlicht und einfach mit einer heute bestehenden steuerlichen Ungereimtheit aufräumen. Heute ist es so, dass Unternehmungen, die Gewinne ausweisen und diese Gewinne dann in Form von Dividenden an ihre Eigentümer ausschütten, bestraft werden, weil sie darauf keine Steuerabzüge machen können. Die Unternehmung muss Gewinnsteuern bezahlen, und der Dividendenbezüger muss das Geld dann als Einkommen versteuern. Wenn aber eine grosse Unternehmung schlau genug ist und einfach behauptet, ein Teil der Gewinne seien Löhne in Millionenhöhe, und sich nicht scheut, das so zu deklarieren, wird sie heute steuerlich belohnt. Sie kann diese überhohen Löhne nämlich als geschäftsmässig begründete Aufwendungen von der Steuer absetzen. Mit anderen Worten: Der anständige Unternehmer, die anständige Unternehmerin wird bestraft, die Abzockerunternehmung wird belohnt. Solches kann und darf nicht unterstützt werden. Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Boni-Steuer will diese unhaltbare steuerliche Ungerechtigkeit beseitigen. Es geht um nichts anderes als darum, die steuerliche Gleichbehandlung wiederherzustellen. Insbesondere geht es auch darum - ich betone es noch einmal -, den anständigen Unternehmer und die anständige Unternehmerin nicht zu bestrafen.

Wenn wir in der Schweiz weiterhin ein freiheitliches, aber Auswüchse bekämpfendes Aktienrecht wollen, so gilt es, der Initiative entschieden entgegenzutreten. Mit dem indirekten Gegenvorschlag allein werden wir dabei aber nicht erfolgreich sein. Es fehlt ein wesentliches Element, nämlich die Boni-Steuer. Nur mit dem zusätzlichen direkten Gegenvorschlag kann der für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädlichen Initiative glaubwürdig und auch wirksam entgegengetreten werden. Mir und meiner Fraktion ist natürlich bewusst, dass die Boni-Steuer im Nationalrat schon zweimal abgelehnt wurde, letztmals im Dezember des vergangenen Jahres mit 98 zu 85 Stimmen. Es ist aber auch nicht verboten, klüger zu werden und zu erkennen, dass die Chancen der Initiative ohne den direkten Gegenvorschlag deutlich höher sind als mit dem direkten Gegenvorschlag.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.