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Caroni Andrea · Nationalrat · 2012-03-06

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit hat sich von den drei eben erwähnten Gesichtspunkten leiten lassen. Sie hat sich erstens von der Geschichte der Initiative und vom Willen des Volkes bei der Annahme derselben leiten lassen. Es ging um Pädophilie; diese betrifft naturgemäss das Verhältnis älterer Menschen zu Minderjährigen und nicht sexuelle Verhältnisse unter Unmündigen. Zweitens war es das Ziel der Initiative, unmündigen jugendlichen Opfern und Kindern Zeit zu geben, sich aus ihrer Abhängigkeit zu lösen. Diese Abhängigkeit ist viel weniger ausgeprägt, wenn es sich beim Täter selber um einen Unmündigen handelt. Drittens möchte die Kommissionsmehrheit hier nicht in das erfolgreiche schweizerische System des Jugendstrafrechts eingreifen, bei dem die Resozialisierung im Vordergrund steht. Dieses Ziel der Resozialisierung anerkennt ja auch Frau Rickli für die Minderheit implizit an. Sie sagt zwar, dass die Unverjährbarkeit unabhängig vom Alter des Täters zur Anwendung kommen solle, setzt dann aber selber mit ihrer Minderheit eine Limite bei 16 Jahren. Meiner Meinung nach anerkennt sie somit implizit, dass es eine gewisse Alterskategorie gibt, die von der Möglichkeit der Resozialisierung profitieren und nicht von der Unverjährbarkeit erfasst werden soll. Die Kommissionsmehrheit ist insofern konsequent, als sie sagt, dass das für das ganze Jugendstrafrecht gelten soll; dieses hat die Alterslimite bei 18 Jahren.

Ich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen.