Galli Remo · Nationalrat · 2001-06-11
Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Ich gliedere das Votum, um den Betroffenen gerecht zu werden, etwas umfassend in folgende Teile: Betroffene, Vorgeschichte, Funktion der Stiftung, bisherige Arbeit der Stiftung, Ausblick und Empfehlung.
Zu den Betroffenen: Die Stiftung richtet sich an die Fahrenden. Wer sind diese? Im Falle der Stiftung sind als Fahrende vorwiegend die jenischen fahrenden Händlerfamilien gemeint. Sie kamen weitgehend aus dem deutschen Raum als Nachfahren der die Kriegstrosse begleitenden Händler einerseits, insbesondere während des Dreissigjährigen Krieges, und andererseits als Nachkommen derjenigen, die sich nicht reformieren lassen wollten und aus reformierten Gebieten als Marketender wegzogen. Die Jenischen sind nicht Zigeuner oder Roma, wie man die Zigeuner heute nennt. Die Jenischen wurden 1848 in den jeweiligen Ländern zwangspatriiert, vorwiegend in den Kantonen Graubünden und Bern; wir kennen ihre Familiennamen: Amsler, Moser, Burri, Huber, Bittel, Graff usw. Die Jenischen sprechen eine alte Händlermischsprache, bei uns Rotwelsch genannt, ein Gemisch aus Deutsch, Roma, Jiddisch usw. Fahrende gibt es noch insgesamt etwa 35 000, darunter sind etwa 20 000 Jenische. Von ihnen sind noch 2000 bis 3000 in den Roulottes unterwegs; das sind die, die wir immer antreffen.
Roma, ob Sinti oder Manusch, gibt es auch bei uns, obwohl ihnen die Einreise in die Schweiz bis vor wenigen Jahrzehnten nicht gestattet wurde. Die meisten - die Schätzung geht ebenfalls auf über 15 000 - sind sesshaft und verheimlichen leider ihre Roma-Zugehörigkeit. Fahrende Schweizer Roma gibt es wenige; zurzeit weilen aber doch aus dem früheren jugoslawischen Bereich eine grössere Zahl bei uns, die man jetzt kaum zurückschicken kann. In der APK wurden die Roma, im Grunde genommen auch Fahrende, speziell erwähnt, weil sie in den bisherigen Bundesmassnahmen nicht explizit in die Förderungsmassnahmen integriert sind. Immerhin haben die Roma in der Uno die Jenischen salonfähig gemacht, indem sie die Jenischen bei den Roma akkreditiert haben.
Zur Vorgeschichte: Vor rund dreissig Jahren hatte der "Beobachter" auf die schwierige Situation der Fahrenden aufmerksam gemacht und das unselige Wirken der Pro Juventute mit der Aktion "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" aufgedeckt. Fahrenden wurden jahrzehntelang Hunderte von Kindern weggenommen, gar in Taubstummenheimen aufgezogen.
Ich hatte seinerzeit die Möglichkeit - das gestatte ich mir zu sagen -, zusammen mit dem "Beobachter" erste öffentliche Auftritte und Ausstellungen der Jenischen durchzuführen, und es schmerzte, die eingeschränkten Lebensbedingungen und die dadurch teilweise über Jahrzehnte verkümmernde Kulturentwicklung mitzuerleben. Diese ersten unterstützenden Aktionen führten zur Gründung der "Radgenossenschaft der Jenischen" mit einem Pendant in der Romandie, der Formierung der "Mission Tziganes" und einer ersten zürcherischen Romagruppierung. Damals reagierte Bundesrat Furgler in konkreten Fällen schnell. 1983 entstand der erste Bericht "Fahrendes Volk in der Schweiz"; aber bis zur formellen Entschuldigung durch Bundesrat Egli dauerte es lange. Inzwischen haben uns auch 1998 die Berichte Sablonier - aktueller von Bergier - über die Geschichte und Verfolgung zur Hilfe an allen Fahrenden, ob Jenische oder Roma, neu verpflichtet.
1990 wurde durch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unseres Rates eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Dabei wollte sie die Anerkennung der Fahrenden als eigenständige kulturelle Minderheit und eine interkantonale und interkommunale Zusammenarbeit fördern, dies verstanden als Bundeskoordinationsaufgabe. Es bestand Handlungsbedarf für Mitverantwortung und übergreifende Massnahmen durch den Bund. Vier Jahre später konnte das Bundesgesetz betreffend Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" in Kraft gesetzt werden. Es dauerte nochmals drei Jahre bis zur Verurkundung der Stiftung, welche im Mai 1997 ihre Arbeiten aufnahm. Eine europäische Übereinkunft wurde 1988 ratifiziert, die die Fahrenden als natürlich zu schützende Minderheit anerkennt.
Zur Funktion der Stiftung: Die Stiftung ist als verwaltungsunabhängiges Organ per Gesetz zugunsten der Verbesserung der Lebenssituation der Fahrenden eingerichtet worden. Die Stiftung will mittels Dialog und Beratung national Konflikte bereinigen, Zusammenarbeit fördern, neue Lösungen finden, insbesondere zugunsten der Errichtung und Einrichtung von Stand- und Durchgangsplätzen, der erleichterten Berufsausübung, der Optimierung der Schulbildung und für Massnahmen zum besseren Verständnis der Lebensweise der Fahrenden.
Der Bund stellte 1997 eine Million Franken als Stiftungskapital zur Verfügung und für die ersten fünf Jahre 750 000 Franken bzw. 150 000 Franken jährliches Betriebskapital für die strukturelle, koordinierende und vermittelnde Unterstützungsarbeit, beschlossen damals vom Parlament. Geleitet wird die Stiftung unter der Aufsicht des EDI von sechs Vertretern aus Bund, Kantonen und Gemeinden und fünf Vertretern der Radgenossenschaft der Landstrasse, unterstützt von einer bei einem Anwalt angesiedelten Geschäftsstelle. Diese staatliche Vertretungsmehrheit wurde gewählt, da es sich hier vorwiegend um koordinierende und rechtliche Arbeit sowie um Vermittlungsarbeit mit den Behörden handelt. Man muss wissen, dass die Radgenossenschaft der Landstrasse unabhängig davon andere Bundesmittel erhält, um eigene Aufgaben und Direkthilfen selbstständig erfüllen zu können.
Zur bisherigen Arbeit der Stiftung: Die Geschäftsstelle funktioniert als Anlauf- und Beratungsstelle, insbesondere auch für durchreisende Fahrende und für die Gemeinden. Eine Hauptaufgabe war die Prüfung der Stand- und Durchgangsplätzen betreffend Anzahl und Bedingungen. Das Ergebnis, ein Gutachten, wurde vor einer Woche vorgelegt; Sie haben eine Abschrift davon heute erhalten.
Bisher hatten der Kanton Bern mit dem Platz Buech, Graubünden mit Domat-Ems, Freiburg mit Posieux Pionierarbeit geleistet. Von Bedeutung war die letztjährige Informations- bzw. Beratertagung für Vertreterinnen der Gemeinden und Kantone. Begonnen wurde auch eine Mithilfe der Radgenossenschaft bei der Betreuung und beim Aufräumen von [PAGE 656] pPlätzen durchreisender ausländischer Fahrender und Romas. Erfolgreich war die Zusammenarbeit mit der Wettbewerbskommission, welche zum neuen Bundesgesetz über das Reisendengewerbe führte, welches die Patentbedingung interkantonal und langfristig lösen konnte. Eine kleinere Rückstellung dient einem vorgesehenen Fahrenden-Kulturzentrum in Zürich und der Beteiligung an den Thementagen der Expo.02.
Ausblick für die Stiftung: Die Aufbauphase ist im Gange, die Grundlagen sind geschaffen. Nachdem es gelungen ist, ein Vertrauensverhältnis zwischen den Organisationen der Fahrenden und den Behörden aufzubauen, Studien für Plätze und Gewerbe erarbeitet worden sind, gilt es nun, diese Vorarbeiten umzusetzen, die betroffenen Behörden und Fahrenden zu informieren, das Bewusstsein und das Verständnis der Gesamtbevölkerung zu verbessern. Wichtig ist auch die Optimierung des Schulungsbereichs, wofür die Kantone Bern und Graubünden an Modellen arbeiten. Wichtig ist die Erstellung von mehr Durchgangsplätzen, die Prüfung allfälliger Massnahmen im Raumplanungsgesetz oder mittels kantonaler Planungszonen, die Finanzierung von Grundstückserwerb und die Schaffung und Erhaltung von Infrastrukturen. Dies erfordert jährlich gegen 3 Millionen Franken von Gemeinden, Kantonen und Sponsoren. Hier verlangt das EDI von der Stiftung ebenfalls einen Bericht. Nebenbei bemerkt: In Frankreich muss jede Gemeinde mit über 5000 Einwohnern einen Standplatz schaffen. Neu vermehrt aufgetaucht ist der Bedarf ausländischer Romas und Fahrender an Durchgangsplätzen, zum Beispiel entlang der Nationalstrassen, bei stadtnahen Armee-Einrichtungen und die entsprechende Überzeugungsarbeit bei betroffenen Gemeinden. Generell ist die Rückkoppelung der Behörden von unten nach oben zu verbessern. Nicht vergessen werden darf die Kommunikationsarbeit über die Jenischen und die Romas, die Optimierung ihrer Vernetzung und als Zusatzaufgabe auch noch die Finanzierung der Expo-Teilnahme wie auch des Fahrenden-Museums, wofür es noch kantonaler und privater Sponsoren und Hilfen bedarf.
Die WBK hat sich über diese Probleme der Fahrenden sehr gut informieren lassen. Ich danke auch Brigitta Gadient, die aus ihren Erfahrungen in Graubünden sehr viel einbringen konnte. So hat dann die WBK einstimmig beschlossen, dass diesem Rahmenkredit für weitere fünf Jahre zugestimmt werden soll. Die Stiftung ist die Plattform für die Lösung der Probleme von morgen. Die Stiftung ist mehr als eine Krücke, sie ist eine Stütze geworden.
Wir sind der Ansicht, dass wir dem Bundesbeschluss unbedingt zustimmen müssen, wenn wir dieser Minderheit und ihrer Geschichte gerecht werden wollen.