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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-06

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-06

Wortprotokoll

Die SP war gegen die Initiative, über deren Umsetzung wir heute diskutieren. Wir waren und sind weiterhin der Ansicht, dass die Initiative unverhältnismässig ist und zu seltsamen Ergebnissen führt. Es sollen Delikte aus dem Katalog der Sexualdelikte nicht mehr verjähren, schwere Gewaltdelikte aber wie beispielsweise Mord sollen verjähren. Deshalb haben wir diese Vorlage grundsätzlich nicht unterstützt. Sie ist aber in der Volksabstimmung angenommen worden, wie Sie wissen, und das Ergebnis der Volksabstimmung gilt es zu respektieren. Das heisst, wir müssen die Vorlage umsetzen.

Die Vorlage, wie sie heute vom Bundesrat präsentiert wird, setzt die Initiative in ihrem Kern um. Dabei hat der Bundesrat und haben jetzt wir eine Aufgabe, die nicht allzu einfach ist, weil die Formulierung der Initiative einerseits unpräzis und andererseits missverständlich ist. Es gilt also, eine fehlerhaft formulierte Initiative möglichst zweckmässig umzusetzen - einerseits, damit sie praktikabel ist, andererseits, damit sie in der Praxis zu Ergebnissen führt, die vertretbar sind. Der Entwurf des Bundesrates genügt nach Ansicht der SP-Fraktion diesen Voraussetzungen. Erstens einmal ist es korrekt, dass die Materie in Artikel 101 des Strafgesetzbuches geregelt wird, und zweitens ist es auch richtig, dass sich der Bundesrat auf schwere Sexualdelikte konzentriert. Eine Präzisierung in diesem Bereich ist notwendig. Immerhin geht es um die Entscheidung, welches die Delikte sein sollen, die lebenslänglich nicht verjähren, für welche also beispielsweise ein 18-jähriger Täter im Extremfall auch in seinem 80. Altersjahr noch bestraft werden könnte. Es ist also klar, dass wir uns auf schwere Sexualdelikte konzentrieren müssen.

Weiter ist die Frage zu beantworten, bis zu welchem Alter Kinder von dieser Regelung betroffen sein sollen. Die Initiative spricht von Kindern vor der Pubertät; der Bundesrat hat ursprünglich eine Altersgrenze von 10 Jahren vorgeschlagen, weil dann sehr viele Kinder noch nicht in der Pubertät sind. Der Kompromissvorschlag von 12 Jahren, der jetzt zur Diskussion steht, ist aus unserer Sicht angemessen, weshalb wir diese Regelung unterstützen werden.

Ebenfalls zweckmässig ist die Regelung bezüglich Rückwirkung der Initiative. Der Bundesrat schlägt vor, dass diejenigen Delikte, die im Moment der Volksabstimmung verjährt waren, verjährt bleiben sollen; für alle anderen soll die Initiative respektive die Gesetzgebung, die wir jetzt umsetzen, gelten. Das erachten wir als richtig.

Die SP-Fraktion ist dementsprechend für Eintreten auf diese Vorlage.

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