Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-06
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative vom 17. Dezember 2010 fordert Jürg Stahl eine Ergänzung der Bundesverfassung, wonach die Bundesversammlung verpflichtet wird, im Rahmen der Gesetzgebung systematisch deren wirtschaftliche Auswirkungen und finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die natürlichen und juristischen Personen zu ermitteln und transparent auszuweisen. Der Initiant wie der Minderheitssprecher haben die Gründe für die parlamentarische Initiative dargelegt, weshalb ich nicht weiter darauf eingehe.
Die SPK hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 8. September 2011 vorgeprüft und beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission betrachtet das Anliegen der Initiative zwar in der Sache als gerechtfertigt, aber als erfüllt, sodass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, schon gar nicht auf Verfassungsebene, besteht. Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben f und g des Parlamentsgesetzes verlangen, dass eine Botschaft des Bundesrates insbesondere folgende Punkte erläutert: "f. die personellen und finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzugs auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung, der Einfluss auf die Finanzplanung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen; g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen". Gemäss Artikel 111 Absatz 3 des [PAGE 246] Parlamentsgesetzes findet diese Vorschrift auch Anwendung auf Erlasse, die auf dem Weg der parlamentarischen Initiative ausgearbeitet werden. Die Bundesverwaltung hat detaillierte Richtlinien aufgestellt, um die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmung in der Praxis sicherzustellen.
Die Kommissionsminderheit ist hingegen mit dem Initianten der Auffassung, dass bei der Ausarbeitung neuer Gesetze deren finanzielle und wirtschaftliche Folgen nach wie vor zu wenig beachtet werden; sie glaubt, dass diese Kriterien zur Überprüfung neuer Gesetze durch eine verfassungsrechtliche Verankerung eine grössere Bedeutung erlangen würden. Das Problem kann allenfalls darin gesehen werden, dass die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzgebung gelegentlich schwierig ist und dass aus dieser Überprüfung nicht immer die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Diese Probleme werden aber nicht durch eine zusätzliche Verankerung dieser Grundsätze auf der Stufe der Bundesverfassung gelöst, sondern durch eine konsequente Umsetzung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes, und das haben wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Hand. Wir müssen Transparenz und Verbindlichkeit verlangen und schaffen, wie es die Initiative will.
Namens der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen entschieden - bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.