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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-07

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 19b haben Sie beschlossen, dass der Konsum von geringfügigen Mengen Cannabis straffrei bleiben soll, und um eine glaubwürdige und einheitliche Rechtspraxis zu erreichen, haben Sie auch der Quantifizierung der Menge zugestimmt, die als geringfügig zu betrachten ist. Es ist jetzt notwendig und auch kohärent, die Straffreiheit beim Konsum von geringfügigen Mengen analog zu Artikel 19b auch im Bussenverfahren vorzusehen. Darin sind wir uns ja einig: Wir wollen ein Gesetz, das schweizweit einheitlich angewandt werden kann, wir wollen einheitliche Rechtsnormen. Es ist deswegen nichts als konsequent, hier der Minderheit Cassis zuzustimmen, die die gleiche Regel wie in Artikel 19b auch für das Bussenverfahren, das wir in diesem Gesetz neu beschliessen, einführen will.

[VS]