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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2012-03-07

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07

Wortprotokoll

Mit einer Ablehnung der heute zu behandelnden Gesetzesartikel zeigen wir der Bevölkerung, dass wir die Abstimmungsresultate der beiden Cannabis-Legalisierungs-Initiativen, der Droleg-Initiative von 1998 mit 74 Prozent Neinstimmen und der Cannabis-Initiative von 2008 mit 63,2 Prozent Neinstimmen, nach ihrem Willen umsetzen und ihre Sorgen und Nöte ernst nehmen. Leider muss ich aber feststellen, dass mit allen heute im Rat diskutierten Vorschlägen versucht wird, gegen den Willen der Bevölkerung Teilziele der Cannabis-Legalisierungs-Initiativen durchzubringen. Dieses Vorgehen halte ich für undemokratisch. Heute haben wir die Chance, als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker all die negativen Auswirkungen, die das gefährliche Rauschgift THC verursacht, durch ein griffiges Gesetz einzudämmen.

Die Gesetzesbestimmung, wonach 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis als geringfügige Menge gelten sollen, ist völlig unsinnig und gefährlich. Für die Polizei ist es unmöglich, an Ort und Stelle festzustellen, wie viel Gramm Cannabis eine Person auf sich trägt, ausser man hätte immer eine Waage bei sich. Damit würde die Polizei nicht entlastet, sondern vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe gestellt. Schnell würde sich diese Gesetzesbestimmung auch im Ausland bei den Hanfdealern herumsprechen, und sie würden mit Portionen von 9 Gramm ihr grosses Geschäft machen. Die Sogwirkung, die diese Bestimmung auslösen würde, wäre enorm. Grundsätzlich gibt es keine geringfügige Menge. Jede Menge ist schädlich und fördert den Ameisenhandel. Weiter ist bei dieser Definition zum Beispiel zu beachten, dass bei einem THC-Gehalt von etwa 12 Prozent mit 10 Gramm Marihuana etwa 50 Joints gedreht werden können. Was das Rauchen von nur einem Joint bewirken kann, zeigten Versuche im Flugsimulator. Die [PAGE 275] Piloten landeten nach nur einem Joint zehn Meter neben der Landebahn.

Zu Artikel 19b Absatz 2 kann ich nur noch folgenden tragischen Ausspruch machen: Nur die allergrössten Kälber wählen ihre Metzger selber. Denn stimmen wir dem zu, sind alle weiteren Artikel zum Jugendschutz unnütz.

Deshalb rufe ich Sie auf, der Minderheit Baettig zu folgen.