de Courten Thomas · Nationalrat · 2012-03-07
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich, nicht auf den Entwurf einzutreten. Die bisherige Drogenpolitik des Bundes, die erst vor knapp drei Jahren revidierte und vom Souverän notabene per Volksabstimmung abgesegnete Gesetzgebung wie auch das ihr zugrunde liegende Viersäulenkonzept der Bundesdrogenpolitik würden damit entscheidend geschwächt und aufgeweicht. Die Drogenpolitik des Bundes fusst bekanntlich auf den Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Für mindestens zwei dieser Säulen, nämlich Repression und Prävention, wird mit dem vorgeschlagenen Ordnungsbussenverfahren beim Cannabiskonsum das Fundament wegbrechen.
Erst im November 2008, also vor knapp dreieinhalb Jahren, wurde die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" mit 63 Prozent der Stimmen deutlich abgelehnt. Das Resultat lässt wenig Spielraum für Interpretationen oder Spekulationen. Der Wille des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, ist klar: Anbau, Handel, Besitz und Konsum von Cannabisprodukten sollen weiterhin strafbar bleiben und entsprechend bestraft werden. Dennoch, für mich persönlich im Widerspruch zu diesem Volksentscheid, präsentiert die SGK heute einen Gesetzentwurf zur Einführung des Ordnungsbussenverfahrens. Frau Jacqueline Fehr hat das vorhin als politische Lockerungsübung bezeichnet. Die Begründung ist durchsichtig: Der administrative Aufwand der Strafverfolgung soll reduziert werden, die Behörden sollen entlastet werden. Das Bussenzettelverteilen der uniformierten Polizei ist aber nur sehr vordergründig ein Weg zur Erreichung eines solchen Ziels. Die eigentliche Absicht dahinter ist offenkundig: Die Befürworter der Drogenliberalisierung ignorieren auf diese Weise den Volksentscheid, relativieren den konsequenten Gesetzesvollzug und bereiten scheibchenweise die Legalisierung des Haschischkonsums vor.
Es ist aber nicht nur die Ignoranz gegenüber dem Volkswillen, die irritiert, es ist auch die Praxisferne des heute debattierten Vorschlags vom grünen Gesetzgebertisch. Die in der Argumentation monierten Vollzugsprobleme werden damit nicht gelöst. Der Motivation der Behörden, die Gesetzgebung konsequent durchzusetzen, wird keine Stärkung beschert. Der achselzuckenden Hilflosigkeit gegenüber dem Phänomen einer sich zunehmend zugedröhnt durchs Leben bewegenden Jugend wird nicht entgegengewirkt, im Gegenteil: Der Gesetzgeber kapituliert vor der eigenen Unfähigkeit, und er manifestiert den fehlenden Durchsetzungswillen, den fehlenden Willen, dem illegalen Drogenkonsum konsequent entgegenzutreten. Die Leitplanken einer abstinenzorientierten Drogenpolitik lässt man hinter sich. [PAGE 270]
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision ist deshalb kein Schritt in die richtige Richtung, sondern ein schwerer Fehltritt. Die Aufweichung der Strafverfolgung im Drogenbereich und damit die Banalisierung des Drogenkonsums sind ein fatales Signal gegenüber unserer Jugend. Bei allen Diskussionen um die Schädlichkeit und das Suchtpotenzial des Haschischkonsums bestreitet wohl niemand hier im Saal, dass der Drogenkonsum kein erstrebenswertes Verhalten ist. Er hat anhaltende psychische Folgewirkungen, er führt bei Jugendlichen zu Lern- und Leistungsschwächen in der Schule und im Beruf, er ist sicherheitsrelevant im Strassenverkehr, er führt zum Ausleben von Aggressionen, zu Vandalismus und zur Ausübung von Gewaltakten. Es ist irritierend, dass der Staat das Augenmerk bei der Problemlösung nicht hierauf legt oder auf die Gesundheit, sondern dazu übergeht, Bussenjagd auf Kiffer zu betreiben. Damit sollen wohl die Löcher in der Staatskasse gestopft werden.
Sicher ist: Die Präventionsarbeit des Staates wird damit torpediert, der Kampf gegen Drogendealer und gegen den Drogenhandel wird erschwert, und Drogendelikte werden verharmlost. Auch die angestrebte Arbeitsentlastung bei der Polizei entspricht nicht der Realität; selbst die Polizei geht davon aus, dass nichtbezahlte Bussen für den Polizeiverwaltungsapparat schlussendlich eine Mehrbelastung bedeuten. Der Ausschluss der Erfassung von Personendaten und der Vorgeschichte der Delinquenten - diese ist beim Ordnungsbussenverfahren nicht mehr vorgesehen - stellt ein schweres Hindernis in der Bekämpfung der kriminell organisierten Drogendealerei dar. Eine Früherkennung der Suchtgefährdung bei Jugendlichen ist so praktisch unmöglich. Risikofaktoren respektive Wiederholungstäter können so nicht identifiziert werden. Ich persönlich empfinde das auch gegenüber den betroffenen Eltern als verantwortungslos.
Weil das vorgeschlagene Ordnungsbussenmodell nicht mit der Praxis in den benachbarten Ländern übereinstimmt, müssten die Grenzkantone mit Hanftourismus und zunehmender Konsumentenzuwanderung rechnen. Der Entscheid, die Altersgrenze auf 16 Jahre zu setzen, widerspricht den Aussagen der Spezialisten und Experten, die sich mit der Jugendproblematik befassen.
Die SVP-Fraktion fordert Sie deshalb auf, in der Drogenpolitik insbesondere gegenüber den jugendlichen Konsumenten klar, konsequent, abstinenzorientiert und geradlinig zu sein, beim Volkswillen zu bleiben und nicht auf die Vorlage einzutreten.