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Hess Lorenz · Nationalrat · 2012-03-07

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion ist gegen Eintreten auf den vorliegenden Entwurf. Dazu gibt es eine grundlegende Überlegung und mehrere konkrete Gründe.

Es ist erst vier Jahre her, dass der Volkswille in der hier schon mehrfach erwähnten Abstimmung eruiert wurde. Da war die Grundaussage eigentlich klar: Anbau, Handel, Besitz und Konsum von Cannabis sollen verboten sein. Auch wenn die politische Halbwertszeit sehr oft nur vier Jahre beträgt, ist es doch nicht angezeigt, jetzt hier einen Schritt in die andere Richtung zu gehen, auch wenn es nur ein erster Schritt wäre.

Wir glauben auch nicht, dass es im Sinn der Bevölkerung ist, wenn der Einsatz der Kräfte bei der Polizei in ein Missverhältnis gerät. Das wäre der Fall, wenn wir mit einer solchen Vorlage den Innendienst bei der Polizei zuungunsten der Arbeit an der Front zusätzlich aufblasen würden. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung orientiert sich am Einsatz der Polizei an der Front - in den Städten, wo es wichtig ist, wo Unsicherheitsgefühle aufkommen. Es orientiert sich nicht an der Anzahl von verarbeiteten oder von nichtbezahlten Ordnungsbussen, die dann vom Verwaltungsapparat behandelt werden müssten.

Das Ordnungsbussenverfahren hat zudem zur Folge, dass die konkrete Polizeiarbeit bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs oder bei der Bekämpfung der illegalen Drogen geschwächt würde. Der erste Grund: Wertvolle Daten, die bei der erfolgreichen Ermittlungsarbeit der Polizei ein Puzzle bilden, fallen weg, wenn wir auf das Ordnungsbussenverfahren umschwenken. Der zweite Grund: Auch wenn häufig kein direkter Zusammenhang zwischen harten und weichen Drogen besteht, muss der "fil rouge", der rote Faden der Ermittlungen, auch bei kleineren Händlern und Dealern im Bereich der weichen Drogen aufgenommen werden. Auch hier gilt: Dieser "fil rouge" zur erfolgreichen Aufnahme der Drogenbekämpfung würde für die Polizei wegfallen.

Die Altersgrenze von 16 Jahren ist keine gute Lösung, weil sie faktisch nicht eine Entkriminalisierung der Jugendlichen ab 16 Jahren und der Erwachsenen, sondern halt trotzdem einen ersten Schritt in Richtung Liberalisierung bedeutet.

Noch ein Wort zum hier auch schon mehrfach erwähnten Vergleich zwischen Alkohol und Cannabis: Es ist sehr wohl so, ja, es ist sehr wohl so, dass man den Alkoholkonsum durchaus mit dem Konsum weicher Drogen vergleichen kann. Sehr wahrscheinlich ist dann dort aber ein Joint nicht gleich ein Bier; beim Alkohol braucht es dann noch mehr als ein Glas. Wenn man jetzt aus diesem Vergleich eine Gleichbehandlung ableiten wollte, wäre das leider eben fatal. Oder wollen wir die gleichen Verhältnisse, wie wir sie beim Alkohol haben, im Bereich der weichen Drogen? Wenn wir die gleichen Verhältnisse wollten, müssten wir sagen können, im Bereich des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit Jugendlichen sei die Welt in Ordnung, doch die Realität sieht ganz anders aus. Man könnte es auf einen einfachen Nenner bringen und fragen: Wollen wir die gleichen Fehler nochmals machen?

Es ist klar, dass es um ein Zeichen geht; es ist ein Zeichen. Bisher wurden die allermeisten Konsumentinnen und Konsumenten ja nicht kriminalisiert, weil die Verfolgung nicht systematisch erfolgt. Aber es ist für einen Jungen oder ein Mädchen sehr wohl ein Unterschied, ob er oder es weiss, dass das, was er oder es macht, verboten ist oder nicht, auch wenn es die Theorie gibt, dass das Verbotene doppelt reizvoll ist. Ich glaube, es hat eine abschreckende Wirkung, wenn ich weiss, dass etwas verboten ist. Also, wir wollen bei den weichen Drogen nicht die gleiche Situation wie beim Alkohol, wo wir sie nämlich nicht im Griff haben.

Aus diesen Gründen empfiehlt die BDP-Fraktion Nichteintreten. Wenn Eintreten beschlossen wird, wird sie die Anträge in diesem Sinn je nachdem unterstützen oder eben auch nicht unterstützen.