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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Vielleicht nochmals zum Kontext: Wir legiferieren hier über den Konsum einer Substanz für Erwachsene, und wir versuchen hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Nehmen wir an, dass Erwachsene eine Substanz mit einem hohen THC-Gehalt auf sich tragen und dabei erwischt werden. Wenn nun der Polizist Hinweise auf weitere Delikte wie Anbau oder Handel hat oder wenn er auch nur den Verdacht hat, dass die Problemlage dieses Menschen umfassender ist, dann ist es ihm jederzeit erlaubt, das ordentliche Verfahren zu wählen. Er ist nicht verpflichtet, das Vergehen per Ordnungsbusse zu ahnden. Insofern ist dieser hypothetische Fall in der Realität sehr einfach und sehr pragmatisch zu lösen. Er wird heute ja schon täglich gelöst.

Worauf ich Sie hinweisen möchte: Heute ist die Situation viel unklarer geregelt. Es wird überhaupt nicht über den THC-Gehalt nachgedacht, und es wird nicht geklärt, was die Maximalgrenze ist. Es gibt überhaupt keine einheitliche Regelung. Offenbar leben Sie damit besser, als wenn Sie die Augen öffnen und Klarheit schaffen. Es ist nicht so, dass wir heute in einer idealen Welt leben und eine problematische Welt schaffen. Wir leben heute in einer sehr problematischen Welt und versuchen hier, schrittweise mehr Ordnung und mehr Klarheit zu erreichen.

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