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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Es wird zu Recht einen unterschiedlichen Umgang mit dem einzelnen Angehaltenen geben, weil der Einzelfall im Rechtsstaat massgebend ist. Aber nach welchen Kriterien geurteilt wird, wird vereinheitlicht. Um es Ihnen nochmals etwas genauer vor Augen zu führen: Nach den heutigen Sanktionsmassnahmen ahndet man das Auf-sich-Tragen folgendermassen. Die Stadt Zürich: bis zu 5 Gramm mit 100 Franken Busse, über 5 Gramm mit 200 Franken; Schaffhausen: bis zu 100 Gramm mit 200 Franken, ab 100 Gramm als Verdacht auf Handel in einem ordentlichen Strafverfahren; Freiburg: 10 bis 100 Gramm mit 50 bis 100 Franken, 100 bis 500 Gramm mit 100 bis 500 Franken.

Auch an Sie, Frau Haller, noch einmal: Das ist die heutige Situation! Machen wir doch diesen Schritt, sodass man es [PAGE 277] klären, sodass man eine Verordnung machen kann, die auf dieser gesetzlichen Grundlage basiert, die eben Leitlinie ist und die Rechtssicherheit schafft.

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