Hutter Markus · Nationalrat · 2012-03-07
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Auch ich, Herr Kollege Gasser, freue mich natürlich, vor so hochkarätigem Publikum sprechen zu dürfen, und meine Freude wäre doppelt so gross, wenn mir dieses hochkarätige Publikum auch zuhören würde.
Erlauben Sie mir trotzdem noch einige Ausführungen. Dieses Gesetz, die Bahnreform 2, behandeln wir seit dem Jahr 2005. Sie hat eine lange Vorgeschichte, und deshalb erlaube ich mir, hier noch einige Punkte aus der Sicht der Kommission darzulegen. Der Gegenstand dieser Differenz betrifft den Zielkonflikt zwischen den finanziellen Zielen der Bahnunternehmen einerseits, welche die Eigner, und das ist bei den SBB der Bund, festlegen, und den Interventionsmöglichkeiten des Preisüberwachers im öffentlichen Verkehr andererseits.
Der Ständerat hat bekanntlich - es wurde von Herrn Kollege Binder angeführt - zu einem sehr späten Zeitpunkt der Behandlung der Bahnreform 2 noch einen neuen Artikel 8a ins SBB-Gesetz eingefügt, welcher den Preisüberwacher bei der Tarifgestaltung weitgehend ausschalten würde. Der Nationalrat seinerseits hat sich im vergangenen Dezember einstimmig gegen den Beschluss des Ständerates gestellt und hat diesen Artikel wieder gestrichen, um eben mehr Wettbewerb - das ist das eigentliche Ziel des zweiten Schrittes der Bahnreform 2 - zu erreichen und unter dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt angemessenen Transportpreisen als Standortfaktor für unser Land mehr Gewicht zu verleihen.
Der Ständerat hat nun in der Folge als Kompromiss Artikel 8a im SBB-Gesetz gestrichen und einen neuen Absatz 8 in Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes eingefügt. Der neue Absatz verlangt, dass die Tarife so zu gestalten sind, dass die Transportunternehmen ihre durch die öffentliche Hand festgesetzten Ziele erreichen können. Der Preisüberwacher soll nach dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Minderheit lediglich bei der Zielformulierung im Vorfeld angehört werden, nachher bei der Tarifgestaltung aber nicht mehr Einfluss nehmen dürfen. Mit anderen Worten: Der Preisüberwacher soll sich nach der Meinung des Ständerates und der Minderheit künftig nicht mehr zu den Billettpreisen und Tarifen, sondern lediglich noch zu den finanziellen Zielen der SBB äussern dürfen. Er könnte seine Kontrollfunktion bezüglich überhöhter Preise schlicht nicht mehr wahrnehmen.
Die Mehrheit der Kommission Ihres Rates ist der Meinung, dass die vom Ständerat beschlossene und von der Minderheit beantragte Lösung im Grundsatz die gleiche ist wie jene, welche die Kleine Kammer unseres Parlamentes bereits im Juni 2011 gutgeheissen hat. Mit der nach wie vor beabsichtigten Ausschaltung des Preisüberwachers kann nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission keineswegs von einer Lösung des Zielkonfliktes gesprochen werden, denn [PAGE 256] der hundertprozentige Staatsbetrieb SBB würde so faktisch der Kontrolle entzogen.
Unser Rat hat sich bisher klar gegen eine solche Version ausgesprochen, und Ihre Kommission empfiehlt Ihnen nichts anderes, als das auch heute wieder zu tun. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar, Absatz 8 von Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes, wie ihn der Ständerat neu eingefügt hat und wie ihn die Minderheit belassen möchte, wieder zu streichen.