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Binder Max · Nationalrat · 2012-03-07

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07

Wortprotokoll

Gerne informiere ich Sie über zwei Bereiche, die wir untersucht haben, einerseits über die Neufestsetzung der Labortarife und andererseits über die Situation im Bundesamt für Migration.

Zu den Labortarifen: Die neuerstellte Analysenliste des EDI mit Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2009 führte in weiten Teilen der Ärzteschaft, aber auch in der Bevölkerung zu grosser Unsicherheit und Empörung. Die GPK Ihres Rates beschloss aus diesem Grund, aber auch aufgrund der Resultate einer Untersuchung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Rechtmässigkeit und Angemessenheit des Verfahrens bei der Neufestsetzung der Labortarife gemäss KVG zu untersuchen. Die GPK kam relativ schnell zum Schluss, dass das Verfahren grundsätzlich korrekt durchgeführt worden war. Dennoch eruierte sie einige Schwachstellen, die zu sieben Empfehlungen an den Bundesrat führten. Im März 2010 schloss die Kommission die Untersuchung ab, kündigte aber gleichzeitig eine Nachkontrolle in rund zwei Jahren an, also im Jahre 2012.

Weil die Inspektion Zweifel ergeben hatte, ob die neuen Tarife im Sinne des KVG betriebswirtschaftlichen Ansprüchen genügen würden, beschloss die Kommission, das vom Bundesrat angekündigte Monitoring künftig eng zu begleiten. Ein erster Zwischenbericht des BAG zum Monitoring dieser Analysenliste lag am 2. Februar 2011 vor, der zweite am 6. Juni 2011. Anlässlich der Septembersitzung 2011 wurden der Subkommission EDI/UVEK die neuesten Ergebnisse des Monitorings präsentiert. Dieses soll mit einem definitiven Schlussbericht per Ende 2011 abgeschlossen werden.

Die Resultate zeigen, dass die Zahl der Analysen insgesamt gestiegen ist, insbesondere bei Privat- und Spitallabors. Des Weiteren kam es zu deutlichen Umsatzeinbussen bei den Grundversorgern, während die Umsätze bei den Privat- und Spitallabors leicht zunahmen. Bei der Laborlandschaft und der Behandlungsqualität ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse kam die Subkommission zum Schluss, dass noch keine gesicherte und abschliessende Beurteilung der Auswirkungen der Neufestsetzung der Labortarife gemacht werden kann. Deshalb empfahlen wir dem Vorsteher des EDI dringend, das Monitoring über das Jahr 2011 hinaus weiterzuführen. Die Subkommission will auch wissen, welche Konsequenzen das EDI zieht, falls die angekündigten Einsparungen nicht erreicht werden. Im September dieses Jahres werden wir das BAG erneut zu einer Anhörung zu diesem Dossier einladen, in der Hoffnung, verlässliche Ergebnisse zu erhalten.

Nun zum zweiten Punkt, zu einem Bundesamt in Bewegung, mindestens was die Organisation respektive die Reorganisationen und die Personalsituation betrifft: Ich spreche vom Bundesamt für Migration. Aufgrund der zahlreichen und kaum enden wollenden Reorganisationen im Bundesamt für Migration in jüngerer Zeit beschloss die GPK am 27. Januar 2011 auf Antrag von Frau Nationalrätin Glanzmann, eine Untersuchung einzuleiten. Hauptpunkt des [PAGE 264] Untersuchungsgegenstandes ist die Reorganisation des Amtes. Nach eingehender Analyse kamen wir einen Monat später auf den Beschluss zurück, weil wir überzeugt waren, dass eine Inspektion über eine erst vor Kurzem abgeschlossene Reorganisation des Amtes zu einem wenig aussagekräftigen Resultat führen würde.

Die Subkommission EJPD/BK blieb indessen nicht untätig. Sie verlangte mit einem Schreiben vom 16. Mai 2011 vom EJPD bis zum 5. August 2011 einen Bericht über die im Jahre 2010 abgeschlossene Reorganisation des Bundesamtes für Migration. Darin sollte über folgende Punkte Auskunft erteilt werden: die aktuelle Situation im Bundesamt, die Reorganisationsziele, deren Erreichungsgrad, die direkten und indirekten Kosten der Reorganisation, die Auswirkungen auf das Personal, die Ergebnisse der jüngsten Personalumfrage.

Am 30. August 2011 nahm die Departementsvorsteherin, Frau Bundesrätin Sommaruga, im Beisein des Direktors des Bundesamtes für Migration Stellung zum Stand der Umsetzung der Reorganisation und zur Personalsituation. Sie erklärte uns, dass sie aufgrund der Ergebnisse der amtsinternen Untersuchungen eine zusätzliche, externe Evaluation angeordnet habe. Nun hören Sie gut zu: Einen Tag später, am 31. August 2011, gab Frau Bundesrätin Sommaruga an einer Medienkonferenz bekannt, sie werde sich auf Ende Oktober 2011 vom Direktor des Bundesamtes für Migration, der sie am Vortag noch in unsere Kommission begleitet hatte, trennen. Darauf beschloss die GPK-NR, die Reorganisation des Bundesamtes für Migration in ihr Jahresprogramm 2012 aufzunehmen, um deren Auswirkungen auf die Personalsituation eingehend zu untersuchen.