Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2012-03-07
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07
Wortprotokoll
In der Ausübung ihres verfassungs- und gesetzmässigen Auftrages trat die GPK-NR im Berichtsjahr zu 21 Plenarkommissions- sowie 59 Subkommissions- und Arbeitsgruppensitzungen zusammen. Davon waren 6 Termine für Dienststellenbesuche reserviert. Die GPDel ihrerseits führte 14 Sitzungen durch. Die GPK erhielt in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde 27 Eingaben. Davon wurden 22 Ende Jahr als erledigt erklärt. Im gleichen Zeitraum bearbeitete die Kommission auch 10 Eingaben aus dem Vorjahr, die noch pendent geblieben waren. Im Weiteren führten die GPK und die GPDel Besuche bei folgenden Behörden und Dienststellen des Bundes durch: Eidgenössische Spielbankenkommission, Skyguide, Eidgenössische Steuerverwaltung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Wettbewerbskommission.
Im Rahmen ihrer Jahresplanung 2012 haben die beiden GPK beschlossen, gestützt auf Evaluationen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) zu folgenden fünf Themen Inspektionen durchzuführen: interdepartementale Zusammenarbeit in der schweizerischen Aussenpolitik; Personenfreizügigkeit, Grundsatz der Erwerbstätigkeit; Zulassung und Überprüfung kostenpflichtiger Medikamente; externe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Bundesverwaltung; die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat. Dazu gilt es festzuhalten, dass die PVK bereits im Jahr 2009 mit der Evaluation beauftragt wurde. Die Arbeiten wurden dann unterbrochen und werden nun in diesem Jahr wieder aufgenommen.
Apropos PVK: Sie wurde im letzten Jahr sozusagen volljährig: Seit zwanzig Jahren unterstützt die PVK die Arbeiten der GPK. Im Gang beim Café Vallotton sind Infotafeln aufgestellt, welche auf die Arbeit der PVK hinweisen. Die dort anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne bereit, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten und auf Anregungen einzugehen.
Die GPK hat im Berichtsjahr ausnahmsweise auch in eigener Sache gesetzgeberische Vorschläge an das Plenum gemacht. Sie hat das Instrument der parlamentarischen Initiative ergriffen, weil sich die beiden GPK und ihre Delegation mit dem Bundesrat nicht über die Informationsrechte einigen konnten, welche die GPK benötigen, um ihre Aufgabe der Oberaufsicht auch wahrnehmen zu können. Mit Ihrer Unterstützung konnte in der Sommersession 2011 eine diesbezügliche Änderung des Parlamentsgesetzes verabschiedet werden. Mit der Revision der Artikel 53, 153 und 154 des Parlamentsgesetzes wurden Unklarheiten beseitigt und bessere Arbeitsgrundlagen für die Oberaufsicht der GPK geschaffen. So haben die GPK nun einen verbesserten Zugang zu den Akten des Bundesrates: Sie können neu im Rahmen von konkreten Untersuchungen nebst den Anträgen der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher auch die Mitberichte der anderen Departemente verlangen.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber die GPK auch verpflichtet, sich selber restriktive Weisungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu geben. Diesem Auftrag ist die GPK zusammen mit ihrer Schwesterkommission im Ständerat inzwischen auch nachgekommen. Die entsprechenden Weisungen über die Massnahmen zum Geheimnisschutz sind auf der Website des Parlamentes einsehbar. Im Umgang mit politisch sensitiven Mitberichten gilt beispielsweise, dass diese Dokumente nicht kopiert werden dürfen und dass die Einsichtnahme in diese den Mitgliedern der untersuchenden Subkommission oder Arbeitsgruppe nur vor Ort, auf dem Sekretariat der GPK, erlaubt ist.
Eine weitere Neuerung besagt, dass nun auch ehemalige Bedienstete des Bundes verpflichtet sind, vor der GPK auszusagen. Diese neuen Bestimmungen sind bereits für die aktuelle Untersuchung zur Schweizerischen Nationalbank von Belang. Auch der Zugang der GPDel zu den geheimen Akten konnte vereinfacht und standardisiert werden.
Am Schluss meiner Berichterstattung ist es mir ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere der Sekretärin der GPK und dem Chef der PVK, für ihre grosse und konstruktive Arbeit im Dienste der Oberaufsicht des Parlamentes über Bundesrat und Verwaltung zu danken.
In der Folge werden Frau Roth-Bernasconi, Herr Binder und Herr Veillon zu einzelnen Untersuchungsgegenständen im Detail berichten.
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