Rösti Albert · Nationalrat · 2012-03-07
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07
Wortprotokoll
Ich darf hier die Minderheit vertreten, die eine Ablehnung der beiden Motionen beantragt.
Es geht nicht um ein Ja oder Nein zur tiefen Geothermie, vielmehr geht es um ein adäquates Vorgehen. Denn auch die Minderheit ist klar der Auffassung, dass die Chancen der tiefen Geothermie genutzt werden müssen und das Potenzial an Energie, das darin liegt, nutzbar gemacht werden muss. Sie fürchtet jedoch die unabsehbaren finanziellen Konsequenzen, die ohne weitere Vorprüfung aus den beiden Motionen resultieren könnten. So kann insbesondere die in der zweiten Motion enthaltene Forderung, eine schweizweite geologische Erkundung des Untergrundes zu organisieren und zu finanzieren, zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Die Minderheit verlangte deshalb in der Kommission eine Textanpassung und wollte anstelle der bestehenden Formulierung vom Bundesrat eine Abklärung zu den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen eines Programms zur schweizweiten Erkundung und eine Abklärung zum realisierbaren Energiepotenzial, also eine Abklärung des Potenzials, bevor einfach, etwas salopp gesagt, gebohrt wird. Dieser Antrag wurde in der Kommission abgelehnt. Wir meinen jedoch, es wäre das richtige Vorgehen. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Motion, wonach er die Anliegen des Motionärs im Rahmen der Energiestrategie 2050 prüfen will, aber die Festlegung konkreter Einzelmassnahmen ohne vorgängige Prüfung nicht als opportun erachtet.
Er weist auch auf die notwendige Prioritätensetzung hin. Eine schweizweite Erkundung würde bedeuten, dass an etwa hundert Standorten gebohrt werden müsste, was Kosten von über einer Milliarde Franken generieren würde. Wir meinen, das ist ohne vorgängige Prüfung nicht verantwortbar. Die Minderheit ist der Auffassung, dass dies keine [PAGE 258] Bundesaufgabe ist, sondern eine Aufgabe privater Investoren. Hier haben wir bereits heute mit Artikel 15a des Energiegesetzes ein Instrument zur Risikoabsicherung, da bis zu 50 Prozent der entsprechenden Investitionskosten als Bürgschaft zur Risikoabsicherung geleistet werden können. Zusätzlich sind auch Mittel der kostendeckenden Einspeisevergütung von über 100 Millionen Franken vorhanden und für solche Projekte reserviert. Zudem unterstützt der Bund ja auch bereits heute Forschungsprogramme in diesem Bereich.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, die beiden Motionen abzulehnen - nicht als Zeichen gegen die tiefe Geothermie, sondern als Zeichen für ein vorsichtiges, schrittweises Vorgehen.