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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-03-07

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, der Minderheit zu folgen. Warum? Ich möchte mich kurzhalten, das meiste oder praktisch alles ist schon von den Kommissionssprechern und jetzt auch vom Initianten gesagt worden.

Man wollte erstens die Strafverfolgungsbehörden entlasten. Wir haben bereits gehört, dass es noch nicht so viele Fälle gibt, und von einer Entlastung spricht eigentlich bis heute niemand.

Zweitens wollte man die Beziehung zwischen Opfer und Täter verbessern. Auch vom Kommissionssprecher wurde bereits gesagt, dass es eigentlich selbstverständlich sei, dass der Täter einstehe und den Schaden ausgleiche. Das verbessert aber die Beziehung zwischen Opfer und Täter noch nicht. Dazu braucht es einen starken Willen zur Reue gegenüber dem Opfer, und der Schadensausgleich ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dieser Wille zur Reue wird hier ja bis dato nicht gefordert. Wenn wir jetzt in der Kommissionsmotion von einem nachweislichen Willen zur Wiedergutmachung sprechen, ist auch hier nicht von einem starken Willen zur Reue die Rede, der als Grundvoraussetzung für eine Verbesserung der Beziehung zwischen Opfer und Täter gelten müsste.

Drittens wurde einleitend auch gesagt, man wolle den öffentlichen Frieden wiederherstellen, was auch immer das heisst. Es stellt sich aber doch die Frage, wer überhaupt eine Wiedergutmachung leisten kann. Es wurde bereits gesagt, dass wahrscheinlich nicht alle Täter im gleichen Ausmass eine Wiedergutmachung leisten können, weil das von den finanziellen Mitteln abhängig ist. Daraus folgen schon von vornherein automatisch Ungleichheiten. Das verwirrt und führt weiterhin zu Rechtsunsicherheiten, weil die Rechtsgleichheit nicht mehr gegeben ist.

Angetönt worden sind auch die unklaren Bestimmungen im heutigen Artikel. Was heisst "im öffentlichen Interesse"? Das gibt Rechtsunsicherheiten, und deswegen wurde wahrscheinlich dieser Artikel auch sehr wenig angewendet, wie wir bereits gehört haben.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen, weil wir die ursprüngliche Zielsetzung verfehlt haben. Die Strafverfolgungsbehörden konnten nicht entlastet werden, und eine Verbesserung der Beziehung zwischen Opfer und Täter konnten wir auch nicht feststellen. Es scheint uns wichtig, dass wir diesen unnötigen Artikel streichen.