Lexipedia

Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Fehlende Unterhaltszahlungen sind eine der wichtigsten Armutsquellen. Leiden müssen darunter in erster Linie die Kinder. In unserem reichen Land leben nach Auskunft der Caritas rund 260 000 Kinder in finanziell prekären Verhältnissen. Damit Sie sich diese Zahl besser vorstellen können: Wir müssten neunmal das Stade de Suisse in Bern füllen, um allen armutsbetroffenen Kindern in der Schweiz dort Platz zu schaffen. Diese hohe Zahl armutsbetroffener Kinder können wir sozial- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptieren. Es kann in einem reichen Land wie der Schweiz nicht sein, dass Kinder die grösste Gruppe in der Sozialhilfe sind; erstens, weil ihre Gesundheit, die Bildungsmöglichkeiten und die Zukunftschancen beeinträchtigt werden und sie gleichzeitig mehr Gewalt und Risiken ausgesetzt sind; zweitens, weil wir für diese Unterlassung als Gesellschaft viel teurer zahlen, als wenn wir mit einer guten, zielgerichteten Sozialpolitik, die auch die Bildungspolitik mit einschliesst, die Armut bekämpfen.

Dies ist der Kontext, in dem dieser Minderheitsantrag steht. Es ist unbestritten, dass die Alimente in der Armutspolitik eine zentrale Rolle spielen. Nun haben wir aber ausgerechnet hier grosse Lücken und Baustellen, ich denke nur an die umstrittene Frage der Mankoteilung, und wir haben eine komplett uneinheitliche Situation in der Schweiz. Sowohl die Höhe der Alimente und der Alimentenbevorschussung als auch die Modalitäten sind sehr unterschiedlich geregelt. Das schafft Ungleichheit und verursacht grossen Koordinationsbedarf. Zudem entsteht in diesem Durcheinander genau das, was wir verhindern sollten, nämlich perverse Effekte. Je nach Kanton und Gemeinde passen Alimente, Krippensubventionen, Krankenkassenverbilligungen und allenfalls Leistungen der Arbeitslosenversicherung überhaupt nicht aufeinander, sodass Schwelleneffekte entstehen und beispielsweise eine Mutter plötzlich weniger Geld im Portemonnaie hat, obwohl sie ihr Erwerbspensum erhöht hat.

Das Problem ist erkannt, und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren versucht, die Kantone für eine Harmonisierung zu gewinnen. An einer solchen Harmonisierung ist auch der Bund interessiert, vor allem wenn er sich in Bälde daranmachen sollte, ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe auszuarbeiten. Anders als bei den Kinderzulagen und den Mutterschaftsleistungen fehlt dem Bund aber heute die Verfassungsgrundlage, um bei dieser Harmonisierung eine Rolle zu spielen. Deshalb schlagen wir von der Minderheit, zusammen mit dem Bundesrat, vor, die Verfassung mit einer subsidiären Bestimmung zu ergänzen. Sollte es den Kantonen nicht aus eigener Kraft gelingen, die Alimentenbevorschussung zu harmonisieren, kann der Bund Grundsätze festlegen.

Sosehr ich vom Inhalt überzeugt bin, so sehr lasse ich mit mir darüber reden, ob die Bestimmung hier am richtigen Ort sei. Ich kann mir auch vorstellen, dass der heutige Artikel 116 der Bundesverfassung, bei dem es um die Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung geht, mit einer Bestimmung zu den Alimentenbevorschussungen ergänzt wird. Er müsste dann etwas umformuliert werden, aber das wird die Aufgabe des Ständerates sein.

Damit der Ständerat diese Frage vertieft diskutieren und erörtern kann, bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.