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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-03-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir als Vorbemerkung auch ein Wort zu den Griechen: Nach meiner Beobachtung waren es nicht die Familien, die Griechenland in den Schlamassel geritten haben, sondern die Banken.

Wir haben heute Wichtiges vor, nämlich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine zeitgemässe Familienpolitik. In den Veränderungen der Familienzusammensetzung spiegeln sich die wichtigsten gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte. Im Zentrum stehen dabei die berufliche und soziale Rolle von Männern und Frauen sowie die Chancengleichheit der Kinder. Um uns hier eine längere Debatte über die Sozialgeschichte moderner Gesellschaften zu ersparen, fasse ich mich kurz: Die Frauen und Mütter sind heute zusätzlich zur Erfüllung der Familienpflichten auch wieder mehrheitlich im Beruf aktiv, wie sie es mit Ausnahme der Fünfziger- bis Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts immer waren. Weder Bauersfrauen noch Gewerbefrauen noch Arbeiterinnen hatten nämlich je die Wahl zwischen Familie und Beruf, sie mussten schon immer beides unter einen Hut bringen.

Während sich die Bäuerinnen und Gewerbefrauen meist auf die Grossfamilie stützen konnten, entstanden für die Fabrikarbeiterinnen erste Kinderkrippen. Wo diese fehlten, waren die Kinder in der Regel sich selber überlassen oder wurden in Pflegefamilien oder in Heime gesteckt.

Die Frage, wie berufliche Aufgaben und damit auch die Sicherung der Familienexistenz mit den anderen Familienpflichten wie Erziehung und Betreuung der Kinder und weiterer Angehöriger vereinbart werden kann, ist eine gesellschaftliche Kernfrage. Sie war schon immer bedeutsam, doch bis vor Kurzem eine rein private Angelegenheit. Seit der Einführung der Pille wird sie auch gesellschaftlich und [PAGE 295] damit politisch relevant. Frauen haben heute nämlich eine Alternative zur Doppelbelastung: die Kinderlosigkeit.

Der Rückgang der Geburtenzahlen und der internationale Vergleich sprechen eine klare Sprache: Wo die Betreuungsmöglichkeiten gut sind, ist die Geburtenrate hoch, wo sie ungenügend sind, ist die Geburtenrate tief. Ein besonderer Seismograf sind dabei die akademisch ausgebildeten Frauen: In der Schweiz bleiben vier von zehn Akademikerinnen kinderlos, weil sie nicht sehen, wie sie ihre berufliche Karriere mit den Familienpflichten vereinbaren können. Waren die Frauen im vergangenen Jahrhundert noch bereit, das Abenteuer Mutterschaft auch dann zu wagen, wenn die Betreuung unsicher war und weitgehend auf ihnen zu lasten drohte, sind heute besonders die gutausgebildeten Frauen zu weniger Kompromissen bereit. Sie stehen im Beruf, leisten dort gute und unersetzliche Arbeit und sehen nicht ein, weshalb sie noch zusätzlich ohne Unterstützung der Gesellschaft Kinder grossziehen sollen.

Dass ausgerechnet für diesen zentralen Bereich der Familienpolitik die Verfassungsgrundlage fehlt, ist mit Blick auf die Bedeutung der Frage überraschend, mit Blick auf die politischen Kräfteverhältnisse der vergangenen Jahre jedoch nicht. Lange Zeit wurde die Politik von Leuten gemacht, die keine Berührung mit dieser Frage hatten, weil sie als Väter ihre Familien so organisiert hatten, dass sie sich für zuständig für das Einkommen erklärten, während ihre Ehefrauen ihnen den Rücken freihielten. Ich mag mich gut erinnern, wie damals, als ich die Anstossfinanzierung für Krippen ins Parlament brachte, verschiedene Herren, insbesondere Ständeherren, die Nase rümpften, weil sie sich mit solchem "Kleinkinderzeug" auseinanderzusetzen hatten.

Heute ist es anders, heute sind sich Wirtschaft und Politik in weiten Teilen einig: Ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten und Tagesstrukturen gehört zur Grundinfrastruktur einer modernen Gesellschaft wie Strassen, Schulen oder Pflegeheime. Zwei Ziele stehen dabei gleichwertig nebeneinander: Erstens sollen die Kinder damit besser unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden, und zweitens soll es den Eltern besser möglich sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Aus diesen Gründen soll der Auftrag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, in die Verfassung geschrieben werden.

Lassen Sie mich noch kurz konkret auf die Vorlage eingehen: Der neu zu schaffende Familienartikel in der Bundesverfassung schliesst eine Lücke. Für die meisten anderen Fragen, wie Familien gefördert werden sollen, haben wir bereits Bestimmungen in der Verfassung und Ausführungen in den Gesetzen. Sie sind im Bericht der Kommission detailliert aufgeführt. Wie erwähnt fehlen uns Bestimmungen in zwei Bereichen, nämlich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei den Alimenten.

Zur Vereinbarkeit: Die SP-Fraktion unterstützt die Absicht, für diesen Bereich eine klare Verfassungsgrundlage zu schaffen. Wir stützen dabei das Konzept des Bundesrates. Danach wird erstens die Ausbildung nebst dem Beruf explizit erwähnt, ist zweitens die Förderung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, liegt die Umsetzung jedoch alleine bei den Kantonen respektive damit bei den Gemeinden und wird drittens in Artikel 115a Absatz 3 die Möglichkeit, dass sich der Bund finanziell beteiligen kann, nicht explizit erwähnt, da dies auch ohne explizite Erwähnung so ist.

Zu den einzelnen Punkten:

1. Wenn junge Menschen Kinder haben, darf es keinen Unterschied machen, ob sie nun noch in Ausbildung oder bereits im Beruf sind, zumal viele in beiden Bereichen in Anspruch genommen sind. Deshalb sind wir froh, dass der Bundesrat nun unserem ursprünglichen Minderheitsantrag folgt.

2. Zur Zuständigkeitsfrage: Für die Förderung der Vereinbarkeit sollen Bund und Kantone gemeinsam zuständig sein. Das macht Sinn, denn diese Förderung ist grundsätzlich und geht über die Schaffung von Betreuungsangeboten hinaus. Auch Massnahmen im Steuerrecht, im Arbeitsgesetz usw. haben Einfluss darauf und werden oft vom Bund erlassen. Für das Angebot an Betreuungseinrichtungen hingegen sollen die Kantone verantwortlich sein, bzw. aufgrund der innerkantonalen Aufgabenteilung sind es in der Regel die Städte und Gemeinden. Auch das ist sinnvoll, denn es wäre ja eher seltsam, wenn der Bund plötzlich irgendwo in der Schweiz Kindertagesstätten eröffnen würde.

3. Dieser Punkt betrifft die Finanzierung. Hier wurde vonseiten des Bundesrates klar versichert, dass es überflüssig sei, die mögliche Mitfinanzierung durch den Bund ausdrücklich zu erwähnen. Die heutige Anstossfinanzierung zeigt in der Tat, dass sich bei entsprechendem Willen des Parlamentes der Bund auch ohne eine solche Verfassungsbestimmung finanziell engagieren kann. Wir sind deshalb mit der Streichung einverstanden.

Auf die Frage der Alimente gehe ich beim entsprechenden Minderheitsantrag näher ein.

Die parlamentarische Initiative Hochreutener war zwischenzeitlich eine Art politisches Pflegekind, das die CVP der SP anvertraut hat. Ich bin sehr froh, dass die CVP, quasi als Herkunftsfamilie, ihr Kind nun wieder aufzunehmen bereit ist. Mit der bewährten familienpolitischen Allianz von CVP, SP, Grünen, den neuen Parteien und Teilen der FDP/die Liberalen wird es uns gelingen, eine gute Arbeit für die Familie und insbesondere die Kinder in unserem Land zu leisten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.