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Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-07

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Eigentlich müsste ich jetzt meinen Minderheitsantrag zurückziehen, nachdem Sie eine Ordnungsbusse von 200 Franken beschlossen haben. Aber ich bleibe bei meiner Linie und stelle Ihnen diesen Antrag nun doch.

Wir kommen zu einer weiteren zentralen Frage in dieser Vorlage, zur Frage, ab welchem Alter das Ordnungsbussenmodell angewendet werden kann. Es ist klar, dieser Entscheid ist ein politischer Entscheid. Es gibt Gründe, die für das eine oder für das andere Alter sprechen. Letztlich ist es aber so, dass dem Entscheid zugrunde liegt, wie die persönliche Sicht auf die Frage des Cannabiskonsums ist und wie viel Verantwortung man den Jugendlichen zugestehen will.

Ich halte fest: Meiner Meinung nach wäre der richtige Weg, den Konsum von Cannabis zu legalisieren. Nur bei einer legalen Substanz kann man den Anbau, den Vertrieb und die Abgabe kontrollieren und damit denen, die viel Geld mit dem Handel verdienen, die Geschäftsgrundlage entziehen. Nur bei einer legalen Substanz kann man wirkungsvoll Prävention betreiben. Wer befürchten muss, wegen seines Konsums bestraft zu werden, ist nicht bereit, offen über allenfalls vorhandene Probleme zu sprechen. Aber eben, diese Position ist nicht mehrheitsfähig. Deshalb diskutieren wir jetzt über dieses Ordnungsbussenmodell.

Weil ich für die Legalisierung des Konsums bin, war es für mich von Beginn an klar, dass, wenn wir diesen Schritt zu dem Ordnungsbussenmodell machen, auch schon Jugendliche mit einbezogen werden sollen. Ich möchte den Cannabiskonsum nicht bagatellisieren und schon gar nicht den Cannabiskonsum von Jugendlichen. Aber es gibt im aktuell geltenden Betäubungsmittelgesetz eine Bestimmung, die extra auf Jugendliche mit einem problematischen Konsum zugeschnitten ist. Es gibt nämlich in Artikel 3c ein Melderecht. Lehrpersonen, Lehrmeister, Leiter von Jugendgruppen - eine ganze Reihe von Personen und Institutionen hat die Möglichkeit, von diesem Melderecht Gebrauch zu machen. Den gefährdeten Jugendlichen wird Beratung und Unterstützung angeboten, und sie werden diese auch beanspruchen müssen. Das ist es, was letztlich zählt. Es muss uns gelingen, möglichst rasch an gefährdete Jugendliche heranzukommen.

Sie werden nun sagen, dass das Ordnungsbussenmodell dem widerspricht. Das stimmt nicht. Erstens ist es so, dass der Polizist oder die Polizistin immer die Möglichkeit hat, das ordentliche Verfahren einzuleiten, und zweitens besteht wie gesagt das Melderecht. Ich bin überzeugt, dass [PAGE 285] problematischer Konsum nicht bei einer zufälligen Kontrolle an einem Open-Air-Festival oder an einem Rheinbord erkannt wird. Ich bin überzeugt, dass problematischer Konsum in der Schule, am Arbeitsplatz, an der Lehrstelle oder in der Jugendgruppe auffällt. Wir vergeben uns also nichts, wenn wir das Alter auf 16 Jahre festsetzen. Es gibt viele Jugendliche, die kiffen, und es gibt einige, bei denen dies zu Problemen führt. Es gibt aber ganz viele Jugendliche, die aus dieser Phase herauswachsen. Wenn man sich in meiner Generation umhört und über Cannabis diskutiert, geben viele zu, dass sie als Jugendliche gekifft haben. Nur ganz wenige tun dies heute noch. Vielleicht nehmen wir der Substanz Cannabis den Reiz, wenn wir etwas pragmatischer damit umgehen und Ordnungsbussen schon ab 16 Jahren zulassen.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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