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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2012-03-07

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion unterstütze ich die Minderheit Schenker Silvia, welche die Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens bei Jugendlichen ab 16 Jahren einführen will, und das aus folgenden Gründen: Cannabiskonsum bei Jugendlichen hat nicht automatisch eine problematische Entwicklung zur Folge. Unter den Hunderttausenden von harmlos Kiffenden gibt es jedoch eine kleine Gruppe gefährdeter Jugendlicher. Diese haben einen sogenannt problematischen oder gar risikoreichen Konsum. Oft ist in diesen Fällen der Cannabiskonsum ein Hinweis auf weiter gehende Probleme im Leben der Jugendlichen. Um diese gefährdeten Jugendlichen zu erkennen und zu unterstützen, braucht es eine systematische und institutionalisierte Früherkennung und Frühintervention. Für jeden besonders gefährdeten Jugendlichen mit problematischem Konsum müssen individuell geeignete Massnahmen festgelegt werden - sei es eine persönliche Leistung, ein Gespräch mit der Suchtberatungsstelle oder ein Kurs zur Suchtprävention. Das bedeutet konkret, dass Artikel 3c des Betäubungsmittelgesetzes zur Früherkennung und Frühintervention effektiv umzusetzen ist. Aber wie gesagt, besonders gefährdete Jugendliche mit problematischem Konsum sind nur eine kleine Gruppe.

Für die SP-Fraktion ist unabdingbar: Dem Jugendschutz kommt im Umgang mit Cannabiskonsum eine zentrale Bedeutung zu. Jugendliche mit Suchtproblemen müssen erkannt und angemessen betreut werden. Jugendliche, die in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Jugendverein durch problematischen Cannabiskonsum auffallen, können jederzeit den zuständigen Stellen gemeldet werden. Gelangt die Polizei zur Einschätzung, ein jugendlicher Cannabiskonsument oder eine jugendliche Cannabiskonsumentin sei gesundheitlich oder sozial gefährdet, kann sie ebenfalls von der Meldebefugnis Gebrauch machen.

Um in diese Richtung gehen zu können, müssen wir die Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens bei Jugendlichen ab 16 Jahren zulassen und den Minderheitsantrag Schenker Silvia unterstützen.