Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-12
Wortprotokoll
Zunächst einmal Folgendes: Der Bundesrat lehnt die Motion auch in dieser abgeänderten Form ab, und zwar darum, weil sie nicht nötig ist und - wie auch Frau Nationalrätin Carobbio gesagt hat - an sich an der Planung des Bundesrates gar nichts ändert. Wir haben bereits gesagt, dass wir Ihnen ohnehin ein Sparprogramm vorlegen werden. Der Bundesrat hat diesen Beschluss Anfang Februar gefasst, weil er gesehen hat, dass das strukturelle Defizit ab dem Jahr 2014 zunehmen wird. Es wird in einen Bereich kommen, wo wir ohne ein Konsolidierungsprogramm wohl nicht über die Runden kommen werden, wenn wir weiterhin gewillt sind - das sind wir -, die Schuldenbremse einzuhalten. Wir wollen dieses Sparprogramm Mitte 2012, im Juni oder Juli, in die Vernehmlassung geben.
Es gibt verschiedene Gründe, warum wir ein solches Sparprogramm machen müssen bzw. machen wollen: Es ist die Aufstockung des Ausgabenplafonds der Armee, die Sie mit einem Planungsbeschluss vorgesehen haben, es sind aber auch andere Bereiche, die uns beschäftigen werden, und es ist auch die wirtschaftliche Entwicklung, die schlechter ist als [PAGE 364] die Annahme, die wir der Planung ursprünglich zugrunde gelegt haben.
Inhaltlich kann ich Ihnen noch keine detaillierten Angaben machen, wir sind dabei, die Massnahmen zu erarbeiten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die bestehenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung, die wir Ihnen im April 2010 vorgelegt haben, auch Eingang in diesen Auftrag finden. Das gilt auch für die kurzfristigen Massnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm 2012/13, die wir noch nicht umgesetzt haben, über die wir ja bei jeder Rechnung, bei jedem Rechnungsabschluss - jetzt zum ersten Mal - berichten. Wir werden mit diesen Massnahmen das notwendige Entlastungsvolumen von 750 Millionen Franken aber nicht erreichen, wir brauchen zusätzliche Massnahmen. Auch die Aufgabenüberprüfung als solche - d. h. ohne Ihre Motion, die ja von zusätzlichen substanziellen Einsparungen spricht - wird nicht reichen, um diese Vorgaben einzuhalten.
Wenn man die 25 tiefgreifenderen Massnahmen in unserer Aufgabenüberprüfung anschaut, dann sieht man, dass es wenige gibt, die ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden können. Sie haben aber kein grosses Entlastungspotenzial. Die grösseren Massnahmen müssen und wollen wir Ihnen mit Botschaften unterbreiten. Es geht dort nicht in erster Linie darum, dass wir tatsächlich sparen, sondern darum, dass wir die geplante Entwicklung etwas bremsen, also die Ausgaben nicht so stark ansteigen lassen, wie es geplant war.
Ich sage Ihnen noch etwas: In der Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, der Fabi-Botschaft, versuchen wir, die Benutzer stärker in die Finanzierung einzubeziehen, und im Netzbeschluss bzw. mit dem Sachplan Strasse wollen wir die nichtfinanzierten Mehrausgaben von 300 Millionen Franken in einer adäquaten Weise auffangen. Es geht also nicht um eigentliche Einsparungen, sondern es geht um Einsparungen gegenüber der Finanzplanung.
Bei den kurzfristig realisierbaren Massnahmen gibt es ein Sparpotenzial von 200 bis 300 Millionen Franken; darüber haben wir schon gesprochen. Da möchte ich Sie immerhin daran erinnern, dass Sie einen Teil der Massnahmen bereits selbst liquidiert haben bzw. gegenteilige Beschlüsse gefasst haben. Ich erinnere Sie an die indirekte Presseförderung. Da haben Sie jetzt im Postgesetz aufgestockt. Ich erinnere Sie an das Gestüt in Avenches. Das haben Sie zur nationalen Aufgabe erklärt. Ich erinnere Sie an die familienergänzende Kinderbetreuung, wo wir etwas zurückfahren wollten. Sie haben die Finanzhilfen aufgestockt und verlängert. Das sind alles Teile dieses Konsolidierungsprogramms 2012/13, bei denen Sie gegenteilig entschieden haben. Was am Schluss übrigbleibt, werden wir dann noch sehen.
Dazu kommen die verschiedenen Mindereinnahmen, die Sie auch beschlossen haben, und zusätzliche Aufgaben, die Sie auch bereits beschlossen haben. Also, insofern wird das Aufgabenüberprüfungsprogramm, weil Sie bereits entgegengesetzte Entscheide gefällt haben, schon etwas anders aussehen.
Was passiert also, wenn Sie die Motion annehmen? Wir werden Ihnen Ende dieses Jahres ein Entlastungsprogramm vorschlagen, im Zusammenhang mit der Entwicklung, wie wir sie heute sehen, nach all Ihren Beschlüssen zu den Ausgaben in den nächsten Jahren. Wir werden Ihnen entsprechend die vorliegende Motion zur Abschreibung beantragen. An sich könnte ich sagen, es spiele keine Rolle, ob Sie jetzt der Motion zustimmen oder nicht. Wir werden Ihnen das Sparprogramm ohnehin vorlegen. Aber Sie verringern sich selbst und auch dem Bundesrat den Handlungsspielraum, wenn Sie der Motion zustimmen. Das heisst, Sie sagen dann ganz klar, dieses Sparprogramm müsse mit einem substanziellen Betrag umgesetzt werden, also in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken, denke ich. Davon war einmal die Rede. Es muss umgesetzt werden, entweder für die Aufgaben- oder für die Schuldenreduktion. Das ist Ihr Ansatz. Wenn wir Ihnen dann dieses Sparprogramm in diesem substanziellen Rahmen vorlegen, müssen Sie entscheiden, wofür Sie es umsetzen wollen.
Ich möchte Sie bitten, sich selbst und uns den Handlungsspielraum zu lassen. Noch einmal: Wenn wir sehen, wie die Finanzplanung in den nächsten Jahren aussieht, ist klar, dass wir Ihnen ohnehin ein Sparprogramm vorlegen werden. Ob es dann einen substanziellen Wert von einer Milliarde Franken hat oder eben nur einen von 500 oder 600 Millionen, das werden Sie dann entscheiden.