Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wann das neue Namens- und Bürgerrecht in Kraft gesetzt wird. Es ist das Ziel des Bundesrates, die heute noch bestehende Diskriminierung zu beseitigen und das Gesetz so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. Das EJPD arbeitet daran, die Voraussetzungen für das Inkrafttreten zu schaffen. Die Umsetzung des neuen Namens- und Bürgerrechts erfordert unter anderem umfassende Anpassungen im elektronischen Zivilstandsregister - also im System Infostar -, und es bedingt auch Änderungen der Zivilstandsverordnung. Bevor das Informatikvorhaben nicht umgesetzt ist, kann das Gesetz nicht in Kraft gesetzt werden.
Aus Sicht des EJPD zeichnet sich eine Inkraftsetzung spätestens auf den 1. Januar 2013 ab.