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Müller Walter · Nationalrat · 2012-03-12

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-12

Wortprotokoll

Lieber Kollege Geri Müller, ich glaube nicht, dass ein Land gezwungen wird, Kredite anzunehmen. Die Schulden haben die Länder auch selber gemacht. Und es ist völlig normal, dass für Kredite auch eine gewisse Konditionalität erforderlich ist.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat Zustimmung zur Quoten- und Gouvernanzreform des IWF. Im Gegensatz zum Nichteintretens- bzw. Rückweisungsantrag der Minderheiten haben wir beim Mehrheitsantrag zumindest eine klare Ausgangslage mit ausführlicher Begründung. Der Zweck des IWF besteht darin, die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu sichern. Seit der Gründung des IWF im Jahr 1944 haben sich aber das globale Währungs- und Finanzsystem und die Weltwirtschaft massgeblich verändert. Ich glaube, es spricht für sich selber, dass die Schweiz als starkes Exportland an stabilen Verhältnissen sehr interessiert ist.

Das letzte Jahrzehnt war durch die Globalisierung der Finanzmärkte und der Weltwirtschaft geprägt. Daraus haben sich zwei prägende Defizite in der Wirkung des IWF entwickelt. Zum einen haben die ordentlichen Ressourcen des IWF, d. h. die Gesamtsumme aus den Quoten, die gemäss dem Übereinkommen über den IWF die primäre und langfristige Finanzierungsquelle des IWF sind, im Vergleich zum Gesamtvolumen der Weltwirtschaft und zu den internationalen Finanzströmen stark abgenommen. Zum andern haben sich die relativen Gewichte der Mitgliedländer wesentlich verändert. Dabei ist insbesondere die Wirtschaftskraft der Industriestaaten in Relation zu jener der dynamischen Schwellenländer gesunken.

Das letzte Jahrzehnt war aber auch durch das Ausbrechen einer schweren, globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gekennzeichnet. Leider zeichnet sich diesbezüglich auch kein Ende der Finanz- und Währungsturbulenzen ab. Diese haben dazu geführt, dass die Kreditzusagen des IWF signifikant gestiegen sind. Mitte 2011 wurde das Rekordniveau von rund 175 Milliarden Sonderziehungsrechten, das entspricht rund 228 Milliarden Franken, erreicht. Um die Handlungsfähigkeit und Wirkungsfähigkeit des IWF trotz grosser Herausforderungen und der noch ausstehenden Quoten- und Gouvernanzreform sicherzustellen, gab es bilaterale Kreditlinien und die Neuen Kreditvereinbarungen.

Diesen ausserordentlichen Mitteln hat das Parlament vor ungefähr einem Jahr zugestimmt. Man kann davon ausgehen, dass sich die ausserordentlichen Mittel mit der Umsetzung der Quotenreform wieder verringern. Entsprechend den Aussagen der Bundespräsidentin in der Kommission sollte das dazu führen, dass die Schweiz mit der Genehmigung und Umsetzung der Quotenreform dem IWF letztlich weniger Mittel zur Verfügung stellt als heute. Ich bitte die Bundespräsidentin, dazu heute noch entsprechende Erläuterungen zu geben. Insbesondere interessiert es uns, wann und unter welchen Umständen die Beiträge für die Neuen Kreditvereinbarungen um wie viel sinken werden.

Die anstehende Quotenreform führt zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Die Quotenreform sieht gleichzeitig eine namhafte Umverteilung der Quoten zugunsten der schnell wachsenden Schwellenländer vor. Ferner wird mit der Gouvernanzreform eine ausgewogenere Vertretung der IWF-Mitglieder im Exekutivdirektorium angestrebt. Die Quotenreform impliziert einen Anstieg der Schweizer Quote auf knapp 5800 Millionen Sonderziehungsrechte bzw. rund 7500 Millionen Franken. Aufgrund der Quotenumverteilung sinkt aber der Anteil der Schweiz an der Quotensumme von 1,45 Prozent auf 1,21 Prozent. Innerhalb der Stimmrechtsgruppe behält sie jedoch den höchsten Anteil, vor Polen mit 0,86 Prozent. Das ist insbesondere in Bezug auf den Anspruch der Schweiz auf den Sitz im Exekutivrat von Bedeutung. Ein solcher Sitz war übrigens 1992, beim Beitritt der Schweiz zu diesen Institutionen, eine Bedingung.

Die Mittel für die Erbringung der Schweizer Quote werden durch die Schweizerische Nationalbank bereitgestellt. Die Forderungen der Nationalbank gegenüber dem IWF werden nicht vom Bund garantiert, sodass diesem keine finanziellen Verpflichtungen erwachsen. Bei Beanspruchung der Quote wird der ausstehende Betrag marktgerecht verzinst. Möglicherweise könnte die Schweizerische Nationalbank die vom IWF beanspruchten Mittel etwas besser, sprich mit einem besseren Ertrag, platzieren. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen durch ein stabiles oder zumindest ein stabileres Finanzsystem dürfte aber bei Weitem überwiegen.

Mit der Umverteilung der Quoten und der Stimmrechtsanteile und den Anpassungen bei der Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums wird die Legitimität der Institution gestärkt. Die Massnahmen sind somit eine logische Konsequenz der Globalisierung, von der die Schweiz als offene Wirtschaft mit einer stark auf den Export ausgerichteten Industrie in ausgeprägtem Mass profitiert.

Ein Verzicht seitens der Schweiz auf die Teilnahme an der Quotenreform hätte einen deutlichen Rückgang ihres Anteils an der Quotensumme und ihrer Stimmkraft im Vergleich zu anderen Ländern zur Folge. In der Rangliste der Mitgliedländer würde sie vom aktuellen 17. auf den 29. Rang zurückfallen und wäre hinter Polen platziert, welches zum wichtigsten Land in der Schweizer Stimmrechtsgruppe avancieren würde. Ich glaube, es braucht keine weiteren Erläuterungen; damit wäre der Sitz im Exekutivrat gefährdet.

Die FDP-Liberale Fraktion hat ein grosses Interesse daran, dass der IWF sein Mandat als Stabilisator der Währungs- und Finanzsysteme in Zukunft auch effektiv wahrnehmen kann. Die schweizerische Exportwirtschaft ist auf eine funktionierende Weltwirtschaft mit stabilen oder, wie bereits [PAGE 359] gesagt, mit zumindest stabileren Finanzmärkten angewiesen. Unsere international stark vernetzte Volkswirtschaft mit eigener Währung und mit einem wichtigen Finanzplatz kann sich den weltwirtschaftlichen Entwicklungen nicht entziehen. Wir müssen, im Verbund mit anderen Staaten, entsprechend unseren Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Das bietet sich mit der IWF-Quotenaufstockung, mit einem sehr begrenzten Risiko, an.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten. Sie lehnt den Nichteintretensantrag der Minderheit Mörgeli ab, ebenso den Rückweisungsantrag der Minderheit Reimann Maximilian. Dazu ist zu sagen: Die Quotenreform tritt nur in Kraft, wenn 70 Prozent der Quotensumme einbezahlt werden. Es ist nicht vorgesehen, dass die Schweiz Anteile anderer Staaten übernimmt. Das Engagement der Schweiz ist somit begrenzt. Es ist nicht abhängig vom Verhalten anderer Staaten; es ist also keine Blackbox.