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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-03-15

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

"In der Schweiz ist übrigens alles schöner und besser", sagte einst Adolf Muschg. Es ist gewissermassen das Fundament dieser Swissness-Debatte und der ganzen Swissness, dass in der Schweiz eben alles schöner und besser ist.

Da wir alle ein klares Bild und klare Vorstellungen davon haben, was die Schweiz und was Swiss ist, können wir alle in dieser Debatte mitreden. Und wenn wir über Swissness sprechen, dann ertappen wir uns alle bei dem Reflex, dass wir glauben, wir wüssten ein wenig besser als die anderen, worin die wahre Swissness besteht; ich selber natürlich auch.

Viele meinen jetzt daher, sie könnten hier einen super Kompromiss präsentieren. Nach zwei Jahren intensiver Beschäftigung mit diesem Projekt - das kann ich Ihnen sagen - bin ich mir nicht mehr sicher, ob es diesen super Kompromiss überhaupt gibt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in der Subkommission und in der Kommission sehr lange und sehr hart um die Formulierungen gerungen haben, die Ihnen hier jetzt vorliegen. Vielleicht ist es nicht besonders schön, was am Ende dabei herausgekommen ist, aber es ist eben das, was möglich ist.

Es ist etwas frustrierend, jetzt mit anzusehen, wie dieser ausbalancierte Kompromiss von vielen Seiten infrage gestellt wird. So ist es übrigens auch schon der Verwaltung mit uns in der Kommission gegangen, und ich muss sagen, nach gewalteter Debatte habe ich mehr Verständnis für die Verwaltung und für die Verzweiflung der Verwaltung. Wir haben in der Kommission und in der Subkommission über einzelne Fragen bis zu fünfmal abgestimmt, aber man kann natürlich jede Frage immer wieder aufnehmen - that's part of the game.

Herr Spuhler, Sie sind natürlich nicht gekommen, als wir in der Subkommission und in der Kommission waren. Die Uhrenindustrie hatten wir am Tisch, die Uhrenindustrie hat ihre Position dargelegt. Ihre Position war uns zu wenig bekannt, wir haben tatsächlich eine Gesetzgebung für die Uhrenindustrie gemacht, weil sich die Uhrenindustrie intensiv mit dieser Gesetzgebung befasst hat. Andere haben sich nicht in diesem Masse gemeldet.

Gemessen an der Intensität der Debatte und dem Lobbying könnte man meinen, die Swissness sei sozusagen der Legislaturhöhepunkt. Das ist jedoch nicht so. Die Vorlage hat bestimmt eine gewisse Wichtigkeit, für einzelne Branchen eine noch etwas grössere. Zum Teil wird aber übertrieben; man sollte diese Vorlage auch nicht überschätzen.

Wir Grünen wollen zu einer soliden, ausbalancierten und verständlichen Swissness-Regelung beitragen. Wie einige andere Fraktionen sind wir uns aber in einzelnen Fragen nicht ganz einig. Das Wappenschutzgesetz immerhin ist bei uns nicht umstritten. Beim Markenschutzgesetz werden einzelne mal so, mal anders stimmen. Wir werden auf die Vorlagen eintreten, das Eintreten wurde bisher ja noch nicht bestritten, aber vielleicht kommt auch das noch. In der Tendenz stehen wir bei den Artikeln 48b und 48c des Markenschutzgesetzes eher für die höheren Werte ein. Maya Graf wird im Folgenden für die grüne Fraktion noch die Position der Landwirtschaft vertreten, die ja auch in allen Fraktionen vertreten ist.

Ich möchte abschliessend nur noch erläutern, warum dies keine bürokratische Vorlage ist, Herr Schwander. Die Regelungen, die wir Ihnen hier jetzt vorschlagen, sind kompliziert und vermutlich nicht auf Anhieb für alle durchschaubar. Sie vermögen daher den Anforderungen nach einer einfachen und klaren Gesetzgebung vielleicht nicht zu genügen. Aber diese Gesetzgebung ist eine technische Gesetzgebung. Es ist ein Gesetz, das von den betroffenen Kreisen verstanden werden muss und nicht vom einzelnen Konsumenten oder von der einzelnen Konsumentin. Diese Gesetzgebung ist eine reine Missbrauchsgesetzgebung. Es gibt keine Bürokratie. Nur im Streitfall und nur wenn jemand eben falsche Angaben macht, müssen dann z. B. die einzelnen Rohstoffe aufgedröselt werden. Erst dann kommen diese komplizierten Berechnungen wirklich zum Tragen. Nicht der Konsument und auch nicht jeder Produzent müssen diese Berechnungen für sich anstellen. Diese Berechnungen muss im Streitfall das Gericht anstellen. Das Gericht muss drauskommen, nicht jeder Konsument.

Für die Konsumentin und für den Konsumenten, Frau Birrer, bleibt alles sehr einfach. Sie wollen, dass Schweizer Konsumgüter aus der Schweiz stammen und in der Schweiz hergestellt werden. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetz, das im Bereich der Lebensmittel übrigens immer zusammen mit dem Landwirtschaftsgesetz und der Lebensmittelgesetzgebung gelesen werden muss. Für die Konsumentinnen und Konsumenten - sie waren in der Kommission durch die Bundesrätin natürlich sehr gut vertreten - bedeutet dieses Gesetz einen weiteren Fortschritt, da nun klar definiert wird, was im Bereich der Herkunftsbezeichnungen und der Benützung des Schweizerkreuzes zulässig ist und was nicht. Es ist ja schon heute möglich, das eine oder andere zu ahnden, oft fehlte es bisher aber leider an der Umsetzung - das wird sich jetzt auch bessern -, und das führte zu Wildwuchs und Unübersichtlichkeit. Die neuen Vorlagen schaffen Klarheit darüber, was gilt, egal, in welcher Ausprägung sie letztendlich durchkommen.

Wir beantragen Ihnen Eintreten, zu den Details werden wir uns nachher äussern.