Huber Gabi · Nationalrat · 2012-03-15
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
"Die Vorteile und der Erfolg der 'Marke Schweiz' in der Werbung haben die Aufmerksamkeit, aber auch die Begierde von einzelnen Unternehmen geweckt." So heisst es treffend in der Botschaft des Bundesrates. Im Gleichschritt mit dem zunehmenden Erfolg der Swissness ist leider auch die Zunahme der missbräuchlichen Verwendung der Marke Schweiz im In- und Ausland. Missbrauch aber schadet dem Ruf der Marke Schweiz, ihre [PAGE 481] Attraktivität verringert sich, und ihr Wert für die rechtmässigen Benutzer wird beschädigt.
Die bundesrätlichen Analysen des geltenden Rechts ergaben klipp und klar, dass die heutige Gesetzgebung ungenügend ist und der wirtschaftlichen Realität zu wenig Rechnung trägt. Der Revisionsbedarf wurde in der Vernehmlassung denn auch bestätigt, die allgemeine Stossrichtung des Vorentwurfes zum Markenschutzgesetz einhellig begrüsst. Bei der konkreten Umsetzung endete die Einigkeit dann aber abrupt. Um es höflich auszudrücken: Die Interessenlage im Verlaufe dieses Gesetzgebungsprozesses war eine sehr dynamische. So war man nach den Hearings in der Kommission für Rechtsfragen keineswegs gescheiter, sondern verwirrter.
Stellungnahmen von Experten, Verbänden und Unternehmen waren und sind geprägt von Einzelinteressen. Jeder schaut auf seinen eigenen Betrieb und sein eigenes Produkt. Man will möglichst billig produzieren, d. h. Rohstoffe, die es eigentlich auch in der Schweiz gibt, aus dem Ausland importieren oder auch zu einem möglichst grossen Teil im Ausland produzieren können, sein Produkt aber gleichwohl unentgeltlich mit der Marke Schweiz schmücken. Auch wurde und wird häufig auf Vorrat gejammert. Das ist alles verständlich und auch nicht verboten. Einige, die sich jetzt wehren, wären schon heute nicht Swissness-berechtigt, können aber rechtlich nicht belangt werden.
Bei dieser Vorlage geht es nun aber nicht um Befindlichkeiten, sondern um die Beantwortung der Frage: Wollen wir klare Regeln schaffen, um den Mehrwert der Swissness in der Schweiz und gegenüber ausländischen Trittbrettfahrern wirksam zu verteidigen? Bejahen wir diese Frage, nehmen wir auch in Kauf, dass künftig vielleicht einige Unternehmen ihre Produkte nur mehr mit der eigenen Marke und nicht mehr mit der Marke Schweiz auszeichnen können. Man kann auch nicht oft genug wiederholen, dass die Verwendung der Marke Schweiz absolut freiwillig ist. Niemand ist gezwungen, unter dem Label "Swissness" oder mit dem Co-Branding "Schweiz" zu produzieren. Wer es aber tut, generiert einen mehrfach erwiesenen Mehrwert und hat sich deshalb an die Kriterien zu halten, die es nun zu definieren gilt.
Auch täuscht sich, wer meint, mit dieser Vorlage gehe es primär um Konsumentenschutz. Es geht vielmehr um ein Marketinginstrument. Es geht darum, die Marke Schweiz zu pflegen, genauso, wie das jedes Unternehmen mit seiner Individualmarke auch macht. Je besser der innere Wert der Marke ist, umso höher ist die erzielbare Marge. Wird die Marke Schweiz sorgfältig gepflegt, wird das dazu führen, dass die durch Studien ausgewiesene erhöhte Marge nicht erodiert. Die Prämie für die Güte des Inhalts einer Marke ist aber harte Arbeit. Bei Kollektiv- und Garantiemarken braucht es ein Markenreglement und im Falle der Marke Schweiz eben eine glaubwürdige gesetzliche Regelung, welche das Vertrauen in diese Marke stärkt und erhält, sodass die Konsumierenden weiterhin bereit sind, eine Mehrprämie zu bezahlen.
Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um schon jetzt vorauszusagen, dass es, was immer unser Rat beschliessen wird, Unbefriedigte geben wird - unbefriedigte Unternehmen, Organisationen und Branchen. Ich stimme Kommissionssprecher Kurt Fluri hundertprozentig zu: Es gilt, die Balance zu wahren. Es geht im Prinzip im jetzigen Moment um zwei Konzepte bzw. primär um das Konzept, das die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen entworfen hat. Alle Einzelanträge, die hauptsächlich Einzelanliegen beinhalten, sollten im jetzigen Moment abgelehnt werden, denn sie stören das Konzept. Es ist, wie wenn man an einem Schräubchen dreht oder es herausnimmt, dann fällt das Gefüge des ganzen Kunstwerks - das ist vielleicht im Moment ein übertriebener Ausdruck - zusammen.
Unser Rat ist Erstrat. Ich möchte insbesondere auch die Mitglieder der WAK daran erinnern, dass es ihre Kommission war, welche der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragte, bei den Herkunftsangaben im Markenschutzgesetz eine Sonderregelung für starkverarbeitete Naturprodukte auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde nun erfüllt. Ob die Lösung wirklich besser ist als jene des Bundesrates, das soll auch im Zweitrat noch intensiv diskutiert werden. Die FDP-Liberale Fraktion will diese Diskussion führen.
Nicht zu unterschätzen, aber kaum je mit gleichem Engagement in der Öffentlichkeit erwähnt ist der verstärkte Rechtsschutz, den die Revisionsvorlage ebenfalls zum Ziel hat. Dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum werden wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt, um im In- und Ausland gegen die missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes vorzugehen. Ebenso unterstützenswert ist die Schaffung eines nationalen Registers für geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Warenkategorien. Einhellige Unterstützung findet in der FDP-Liberalen Fraktion auch das Wappenschutzgesetz. Hier begrüssen wir insbesondere, dass der Bundesrat in Artikel 35 ein sinnvolles Weiterbenützungsrecht eingeführt hat.
In diesem Sinne plädieren auch wir für Eintreten, was ja immerhin unbestritten zu sein scheint.