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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-03-15

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-03-15

Wortprotokoll

Es ist wichtig, die kommerzielle Verwendung der Bezeichnung Schweiz besser vor Missbrauch und Trittbrettfahrern zu schützen. Die Marke Schweiz bringt Vorteile und Erfolg. Wer im internationalen Markt ein Produkt als schweizerisch anpreisen kann, verkauft mehr und kann einen besseren Preis erzielen.

Dieser Vorteil auf Schweizer Seite hat aber die Aufmerksamkeit und Begierde von einzelnen Unternehmen im Ausland geweckt. Als Folge des zunehmenden Erfolges der Swissness hat die Zahl der missbräuchlichen Verwendungen im Ausland gleichermassen zugenommen. Die Definition der Marke Schweiz und die gesetzlichen Grundlagen sind heute ungenügend, wie es auch schon erwähnt wurde. Darum muss und soll die Schindluderei jetzt bekämpft werden, weil sie auf der heutigen gesetzlichen Grundlage nicht bekämpft werden kann. Der Missbrauch der Marke Schweiz muss verhindert werden.

Die BDP ist froh, dass keine Vorlage entwickelt wurde, die viel bürokratischen Aufwand oder gar Bewilligungsverfahren nach sich ziehen würde. Es geht darum, dass Missbrauch gerichtlich geahndet werden kann, wenn jemand irgendwo einen solchen feststellt. Das ist gut so.

Ich nehme zu zwei umstrittenen Punkten gleich hier Stellung:

Bei Artikel 48b Absatz 1bis, starkverarbeitete Lebensmittel, spricht sich eine Mehrheit der BDP-Fraktion für 60 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus. Schweizer Produkte von Schweizer Herstellern wohlbekannter Schweizer Marken könnten sich bei einer Regelung mit 80 Prozent nicht mehr Schweizer Produkte nennen. Das soll nicht so sein. Wir wollen mit dieser Vorlage nicht bisherige Schweizer Marken in Bedrängnis bringen. Eine Minderheit will den Schutz landwirtschaftlicher Produkte hochhalten und unterstützt daher die 80-Prozent-Regelung.

Bei Artikel 48c hat sich die BDP-Fraktion nach reiflicher Überlegung für die 50-Prozent-Regelung ausgesprochen. Bei der Vorlage geht es darum, Schweizer Produkte zu schützen und wilden Missbrauch der Marke Schweiz im Ausland zu verhindern. Die Messlatte darf bei den anderen und industriellen Produkten nicht zu hoch gelegt werden, schon gar nicht höher, als dies unsere Nachbarländer tun. Die EU erarbeitet derzeit eine Richtlinie, welche gar nur ein Minimum von 45 Prozent festlegen will; Deutschland beispielsweise, unser Nachbarland, hat auch 45 Prozent festgelegt. Wie mein Vorredner, Herr Lehmann, erwähnt hat, sind die Prozentzahlen, die wir hier diskutieren, sehr umstritten; das werden wir in der Debatte sehen, in der sich Mehrheit und Minderheit gegenüberstehen werden.

Bei einer Wertquote von 60 Prozent, wie sie die Mehrheit verlangt, könnten schätzungsweise 30 bis 40 Prozent unserer Exporte nicht mehr als Schweizer Exporte vermarktet werden, wohlverstanden, obwohl diese Produkte nach Zollrecht ein Schweizer Ursprungszeugnis erhalten und auch weiterhin erhalten werden, unabhängig davon, was bei dieser Vorlage entschieden wird. Mit der jetzigen Vorlage wird eine Diskrepanz zwischen Markenrecht und Zollrecht geschaffen, die noch ausgemerzt werden muss. Daher bitten wir Sie, bei diesem Artikel den Einzelantrag Guhl zu unterstützen.

Die BDP-Fraktion will den Missbrauch aus dem Ausland verhindern, ohne heutige Schweizer Produkte und Exporte zu behindern. Wir werden daher bei Artikel 48c dem Minderheitsantrag Schwander zustimmen und bitten Sie, dasselbe zu tun.

Die BDP-Fraktion erkennt klaren Handlungsbedarf. Mit dieser Vorlage wird die Marke Schweiz gestärkt, und der Missbrauch kann mit dieser Vorlage bekämpft werden. Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten.