Flach Beat · Nationalrat · 2012-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Ich stand schon mit grösserer Begeisterung hier am Rednerpult, um für Eintreten auf eine Gesetzesvorlage zu plädieren, das gebe ich unumwunden zu. Nicht weniger als zehn Anträge liegen seit heute Morgen auf unseren Pulten. Dutzende von Anrufen, Mails und Briefen haben uns in den letzten Tagen und Wochen erreicht; sie kommen von Interessenverbänden, einzelnen Betroffenen, aus Wirtschaftskreisen, der Industrie, der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie, aber auch aus den Bereichen des Umweltschutzes, der biologischen Landwirtschaft usw. Made in Switzerland ist eine Erfolgsgeschichte. Made in Switzerland ist derart erfolgreich, dass es Nachahmer anlockt. Es sind aber Nachahmer, die an unseren Qualitätsstandards und an unserer Vorstellung, was denn in einem Swissness-Produkt oder in einer Swissness-Dienstleistung drin sein soll, nicht interessiert sind, sondern einzig und allein das Ziel haben, dank der Tatsache, dass die Schweiz qualitativ hochstehende Produkte vertreibt, entwickelt und herstellt, Geld zu verdienen.
Die Vorlage, die uns aus der Kommission erreicht hat, ist von dieser bearbeitet worden, ohne dass wir dabei gewesen wären. Aus diesem Grund haben wir von der GLP gegenüber dieser Kommissionsarbeit einen hohen Respekt - weil wir bei diesen Anhörungen und bei der Findung der Balance, wie sie schon oft angesprochen wurde, nicht dabei waren. Gleichwohl haben wir das Gefühl, dass gewisse Einzelaspekte in der Kommission vielleicht zu wenig zur Sprache gekommen sind. Einer davon scheint uns der Umfang des schweizerischen Anteils bei den industriellen Produkten zu sein. Ein anderer Punkt betrifft die vielen Anträge, die jetzt gestellt wurden. Sie bringen Einzelinteressen oder Interessen zum Ausdruck, die im Moment in ihren Auswirkungen nicht klar sind, bei denen man nicht weiss, was es denn bedeutete, wenn wir sie aufnehmen würden.
Um die Balance zu erhalten, werden wir zum grössten Teil der Kommission folgen und die Einzelanträge zum grössten Teil ablehnen. Eine Ausnahme bildet der Einzelantrag von Graffenried: Es scheint Sinn zu machen, den Grundsatz über die Bezeichnung und die Forschung und Entwicklung an den entsprechenden Stellen aufzunehmen und nicht erst weiter hinten im Gesetz aufzuführen. Beim Einzelantrag Guhl scheint es aus zollrechtlichen Gründen ebenfalls Sinn zu machen, dass man dort diesen Zusatz aufnimmt, damit nicht ein Unterschied zwischen zollrechtlicher Herkunftsbezeichnung und Swissness besteht.
Lassen Sie mich besonders noch auf den Einzelantrag Aeschi Thomas eingehen, der mir symptomatisch erscheint. Uns liegt dieser Antrag vor, die Änderungen in den Bestimmungen über Wappen und über die Schweizer Flagge zur See zu streichen, und zwar weil sie nicht notwendig seien. Aber genau diese Änderungen sind eben notwendig. Denn es geht hier nicht darum, dass ein staatlicher Apparat aufgebaut wird, wenn man diese Marke schützt, sondern die Marke darf freiwillig verwendet werden von denjenigen, die nach Gesetz das Recht dazu haben, mit dieser Marke auf dem Schweizer Markt aufzutreten. Stellen Sie sich vor, Sie seien in Guatemala City oder in San Francisco vor Gericht und müssten dort die Marke Schweiz vertreten und sagen: Schauen Sie, das hier ist eigentlich die Marke Schweiz, und nur wir sind berechtigt, der Konkurrent ist dazu nicht [PAGE 483] berechtigt. Und dann können Sie dem Richter nicht einmal ein Gesetz vorlegen, in dem das ähnlich wie im Markenregister steht.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und die meisten Einzelanträge abzulehnen.