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Flach Beat · Nationalrat · 2012-03-15

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Es scheint mir an der Zeit zu sein, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir hier nicht an einem Konsumentenschutzgesetz arbeiten. Wir arbeiten auch nicht an einem Absatzförderungsgesetz für Eier aus Schweizer Haltung. Es geht um Swissness: Wie viel Schweiz soll in einem Produkt sein, das das Label Swiss trägt, das das Wappen der Schweiz tragen darf?

Wenn Sie in einem Laden einen Sack Kartoffeln kaufen, werden diese Kartoffeln in der Regel nicht als "Swiss Kartoffeln" verkauft, sondern dann schauen Sie sogar, ob die Kartoffeln aus der Region sind. In diesem Fall geht es nicht um Swissness. Inhalt der Swissness ist vielmehr das, was die Qualität von Swiss ausmacht. Das ist beispielsweise die "Swiss chocolate". Und Schweizer Schokolade, das wissen wir, wir haben es gehört, kann nicht aus Schweizer Kakaobohnen hergestellt werden. Es geht um die Veredelung, um die Herstellung. Es geht um das Vertrauen, das ein Konsument, ein Händler irgendwo auf der Welt haben kann, darum, dass er wissen kann: Dieses Stück Schokolade ist nach einem Standard gemacht, wie er in der Schweiz üblich ist. Da hat es keinen Sinn, dass wir jetzt hingehen und in diesem Gesetz Lebensmittelverordnungen schaffen, die die Konsumenten noch zusätzlich schützen sollen. Das ist der falsche Weg. Wenn wir besondere Labels haben wollen, für Eier aus Bodenhaltung beispielsweise, dann müssen wir das separat auf die Produkte schreiben: Der Kuchen ist aus Eiern hergestellt, die aus Freilandhaltung stammen. Hingegen sollten wir nicht versuchen, in ein Swissness-Label, das weltweit gelten soll, so etwas hineinzupacken. Hier sollten wir tatsächlich versuchen, die Balance zu halten.

Etwas anderes, was schon mehrfach gesagt worden ist und was ich noch einmal klären möchte, ist die Behauptung, diese Bestimmungen seien kompliziert, es werde wahnsinnig viel Bürokratie betrieben. Dem ist nicht so. Sie können nach wie vor frei bestimmen: Wollen Sie Ihr Produkt unter dem Label Swiss verkaufen? Wenn Sie das tun wollen, müssen Sie Ihre Produktionsschritte beachten, müssen Sie schauen: Woher kommt meine Ware? Wo mache ich was? Wo mache ich welche Wertschöpfung? Entspricht das den Bestimmungen in diesem Gesetz? Wenn es das tut, können Sie Ihr Produkt unter diesem Label verkaufen. Missachten Sie diese Bestimmungen jedoch, kann es natürlich sein, dass ein Konkurrent kommt und sagt: "Das stimmt gar nicht, Sie haben das Swissness-Label für dieses Produkt gar nicht verdient." Glauben Sie mir, die Leute, die diese Bestimmungen anwenden, kennen die Gesetzgebung. Sie wissen, wie man ein Gesetz anwendet, ganz besonders im Lebensmittelbereich, in dem man scharfe Vorschriften kennt. Auch der Staat kann auf einen Hinweis hin aktiv werden und sagen: "Bitte belegen Sie einmal, dass diese Eier tatsächlich aus der Schweiz sind!" Das ist überhaupt kein Problem: Sie müssen einfach Ihren Rechnungsordner hervornehmen.

Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie auch, die Systematik der bundesrätlichen Regelung nicht mit der Systematik der Regelung der Kommission zu vermischen, sondern diese Systematiken beizubehalten. Es geht auch darum, dass der Zweitrat in einem System bleiben kann, wenn er diese Vorlage berät. Darum unterstützen wir hier die Mehrheit der Kommission. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.