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Aebi Andreas · Nationalrat · 2012-03-15

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-15

Wortprotokoll

Ich möchte an die Worte des Vorredners gleich anschliessen: Wir haben Industrieprodukte, wir haben Lebensmittelprodukte. Es geht hier sehr wohl darum, was das Schweizerkreuz bedeutet. Wir haben auch Bodenhaltungseier aus dem Ausland. Da ist dann der grosse Unterschied. Wir haben einen Unterschied in der Fütterung, [PAGE 493] einen Unterschied in den Höchsttierbeständen, einen Unterschied im Tierschutz und am Schluss auch Unterschiede bei den Düngergrossvieheinheiten. "Bodenhaltung" bedeutet nicht einfach gleich "Schweiz", es könnte auch etwas ganz anderes heissen, und darum ist unser Schweizerkreuz hier auch entscheidend.

Ein wesentlicher Teil meiner Fraktion unterstützt bei Artikel 48b die Minderheit, das heisst einen Rohstoffanteil von mindestens 80 Prozent auch bei starkverarbeiteten Lebensmitteln, dies aus den folgenden drei Gründen:

1. Selbst bei starkverarbeiteten Produkten erwarten Konsumentinnen und Konsumenten einen hohen Rohstoffanteil. Da wollen wir glaubwürdig sein, da wollen wir als Produzenten von Lebensmitteln glaubwürdig sein, und da möchten wir keine Halbheiten.

2. Artikel 48b Absatz 3 berücksichtigt die Verfügbarkeit von inländischen Rohstoffen bei der Berechnung des Inlandanteils. Damit ist es auch für Hersteller von starkverarbeiteten Lebensmitteln möglich, das Schweizerkreuz für ihre Produkte einzusetzen.

3. Ausnahmefälle, wo nicht genügend inländischer Rohstoff vorhanden ist, werden durch den Einbezug des Selbstversorgungsgrades ausreichend berücksichtigt. Der Schweizerische Bauernverband hat dazu verschiedene Produkte durchgerechnet. Gestützt darauf kann gesagt werden, dass mit dem Minderheitsantrag die Verarbeitung im Inland nicht infrage gestellt wird.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag zu Artikel 48b Absatz 1bis für mindestens 80 Prozent bei Rohstoffen starkverarbeiteter Lebensmittel zu unterstützen.