Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-03-15
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Die vom Seco zunehmend extensiv praktizierte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) hat grosse rechtliche, wirtschaftliche und politische Auswirkungen. Die FDP-Liberale Fraktion ist dankbar, dass der Bundesrat dank der Dringlichkeit ihrer Interpellation auf die Zusammenhänge mit der negativen Entwicklung der Wirtschaft aufmerksam gemacht werden kann; mit Befriedigung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Problematik vom Bundesrat ebenfalls anerkannt wird.
Aktuell sind knapp 40 Prozent der Erwerbstätigen einem GAV unterstellt. Die übrigen 60 Prozent der Erwerbstätigen sind nach den Bestimmungen des OR und des Arbeitsrechts angestellt. Eine Mehrheit der Unternehmen und der Branchen kommt also sehr gut ohne GAV aus. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind mit den individuell ausgehandelten Arbeitsbedingungen zufrieden. Diese Mehrheit nimmt auch nicht an den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen teil, da sie ja mit den aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist. Darum ist es selbstverständlich, dass die Allgemeinverbindlichkeit eines GAV nur auf Branchen eine Auswirkung haben kann, wo bereits sozialpartnerschaftlich zusammengearbeitet wird. Es wäre ein klarer Missbrauch, eine reine Willkür wie auch eine Verletzung der Vertragsfreiheit, wenn über die Allgemeinverbindlichkeit plötzlich Branchen in GAV eingebunden würden, deren Arbeitnehmer gar keine von den Gewerkschaften ausgehandelten GAV wollen. Die 60 Prozent, die gar keinen GAV wollen, haben ein Anrecht darauf, dass sie das Seco davor schützt, in einen GAV gezwungen zu werden.
Das gilt eigentlich auch für den Personalverleih. Für die Temporärbranche wurde ein GAV ausgearbeitet, damit die Temporärbranche die GAV nicht umgehen kann, wenn Personen in Branchen mit einem GAV arbeiten. Dieses Anliegen ist gut, das kann man unterstützen. Warum nun aber das Seco einseitig den GAV Personalverleih auch auf Branchen ausweitet, wo es bisher überhaupt keinen GAV gab, ist völlig unverständlich und lässt Willkür vermuten. Bei einer so extensiven Auslegung sind die Bedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit nicht erfüllt. Deshalb bin ich Herrn Bundesrat Schneider-Ammann sehr dankbar, dass er bereits im Ständerat festgehalten hat, er sehe zumindest bei der ICT-Branche einen Korrekturbedarf.
Wenn ein GAV allgemeinverbindlich erklärt wird, wird er zum Gesetz, allerdings wird das Mitspracherecht der vom Gesetz Betroffenen stark eingeschränkt. Man hat keine Akteneinsicht, man hat keine formellen Einsprachemöglichkeiten, und es gibt auch keine Rekursmöglichkeiten. Wenn wir in diesem Rat ein Gesetz erlassen, dann finden vorgängig eine öffentliche Vernehmlassung sowie eine öffentliche Parlamentsdebatte statt, und zu guter Letzt hat man noch die Möglichkeit, eine Volksabstimmung durchzuführen. All das ist bei der Allgemeinverbindlichkeit ausgeschlossen. Deshalb ist es auch klar, dass der Gesetzgeber das Mittel der Allgemeinverbindlichkeit nur innerhalb einer eng begrenzten Branche zulässt. Man könnte sagen, dass die Allgemeinverbindlichkeit dazu dient, Querulanten einer Branche einzubinden. Die Allgemeinverbindlichkeit kann also nur für einen äusserst engen Kreis angeordnet werden. Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Wirtschaft ist ein Willkürakt, weil es da wichtige Rechtsmittel, die wir im Gesetzgebungsprozess sonst kennen, nicht gibt. Die wenigen Mittel, die es noch gibt, werden zudem vom Seco, beispielsweise in Bezug auf alte Bundesgerichtsentscheide, die lange vor der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips gefällt worden sind, nicht zugelassen.
Die jüngste Praxis des Seco legt die Vermutung nahe, dass man aus Angst vor den bilateralen Verträgen die Allgemeinverbindlichkeit als Waffe gegen den Missbrauch verwenden wird. Leider findet das Seco auch auf der Arbeitgeberseite Verbündete, die bei diesem Spiel nur zu gerne mitmachen. Man kann sich so einerseits ungeliebte Konkurrenz vom Hals halten, andererseits auch noch fette Prämien einstreichen. So begründet zum Beispiel Gastrosuisse ihren Antrag auf Ausdehnung des GAV nicht mit dem Arbeitnehmerschutz, sondern führt an, dass neue Entwicklungen in der Gastronomie dazu führen, dass man den GAV ausdehnen muss. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als der Kampf gegen innovative Verpflegungskonzepte.
Wir verfügen in der Schweiz zum Glück noch immer über genügend Arbeit. Als wir das letzte Mal hier drinnen über Konjunkturprogramme gesprochen haben, hat das Seco noch rabenschwarze Konjunkturaussichten an den blauen Himmel gemalt. Trotz Frankenstärke, trotz Finanzmarktkrisen haben wir in der Schweiz nach wie vor eine äusserst tiefe Arbeitslosigkeit, und die Wirtschaftsentwicklung war zum Glück nicht so düster, wie es prophezeit worden war. Der Grund dafür ist unser liberales Arbeitsrecht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in diesem Land ohne grosse Bürokratie sehr flexibel auf wirtschaftliche Herausforderungen reagieren und gemeinsam innovative Lösungen finden. Das macht uns als Wirtschaftsnation attraktiv und führt dazu, dass wir praktisch Vollbeschäftigung haben. Den Missbrauch können wir schon bekämpfen, aber wir können ihn nicht bekämpfen, indem wir unser liberales Arbeitsrecht opfern, denn damit würden wir auch die Vollbeschäftigung opfern.