Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-02-27
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Ich muss mich zuerst entschuldigen, dass ich erstens den Antrag etwas kurzfristig eingereicht habe und dass ich zweitens als Kommissionsmitglied hier einen Antrag stelle. Ich war leider bei diesem Geschäft nicht an der Kommissionssitzung dabei und erlaube mir deshalb, kurz etwas dazu zu sagen, und zwar auch deshalb, weil in der Kommission - zumindest gemäss Protokoll - die Sache nur kurz diskutiert wurde.
Worum geht es? Für mich ist es ein beispielhafter Fall: Ich bin ein bisschen erstaunt, dass man sich relativ summarisch zu diesem Thema geäussert und mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden hat. Es ist nämlich einer der ganz wenigen Fälle, bei denen man in den letzten Jahren einmal eine Leistung grundsätzlich revidieren konnte, sprich aus dem Leistungskatalog nehmen konnte. Sie wissen ja, dass bei der Diskussion über die Kosten bei der Krankenversicherung alle immer sagen, man müsste mal da und dort den Katalog wieder bereinigen. Wir haben hier einen der ganz wenigen Fälle vor uns, in dem dies geschah. Im Jahre 2010 wurden nach langen, langen Debatten die ganz normalen Brillen aus dem Leistungskatalog genommen. Damals wurde, sauf erreur, Herr Bundesrat, ein Sparbetrag von ungefähr 70 Millionen Franken berechnet. Natürlich betraf das auch die Brillen für die Erwachsenen. Es geht hier aber um ganz normale Brillen; es geht explizit nicht um besondere Sehhilfen, z. B. bei diabetischen Erwachsenen oder Kindern.
Jetzt kommt hier der Antrag, dass man dies und damit auch die potenzielle Einsparung wieder zurückführt, dass man die Bezahlung der Brillen wieder einführt. Ich weise darauf hin, dass es eine Expertenkommission des Bundes gibt, die alle diese Leistungen beurteilt. Auch diese Expertenkommission hat dem Bundesrat Recht gegeben und gesagt, dass gewöhnliche Brillen eigentlich nicht zum Leistungskatalog der Krankenversicherung gehören.
Nun wird im Protokoll mit einem Gutachten argumentiert. Ich unterstehe mich sicher nicht, einem Kollegen aus Deutschland, der hier Spezialist in irgendeiner Form ist, dreinreden zu wollen. Er sagt ja auch nur - das sieht man, wenn man es genau liest -, dass es wichtig ist, normale Sehstörungen bei Kindern zu behandeln; das ist unstrittig. Er äussert sich aber nicht zur Frage, ob diese Behandlungen häufiger und besser sind, wenn Brillen grundsätzlich bezahlt werden, als wenn das nicht der Fall ist.
Wir haben ausgezeichnete Schulgesundheitsdienste in diesem Land, die die Sinnesorgane prüfen. Selbstverständlich wird dann bei Sehschwächen entsprechend gehandelt - es ist den Eltern anheimgestellt, dies zu tun. Ob es besser wird, wenn man da die Bezahlung wieder einführt, bleibt aus meiner Sicht durchaus offen. Es kommt noch dazu, was man bezüglich der Erwachsenenbrillen gelernt hat: Es hat einen deutlichen Druck auf den Preis gegeben. Vorher war das eine ziemlich kartellistische Sache, niemand hat auf den Preis geschaut, weil es die Krankenversicherung ja bezahlt hat. Auch dieser Effekt würde hier wieder infrage gestellt.
Aus meiner Sicht also - und ich habe auch ein Herz für Kinder - versucht man vorschnell, das in einem der ganz wenigen Bereiche wieder einzuführen, in denen man einmal etwas zurückgenommen hat. Das würde zudem für alle Kinder gelten, wie Sie natürlich wissen, völlig losgelöst von der finanziellen Situation; es wäre also das klassische Giesskannenprinzip. Man bliebe also auf dem additiven Leistungskurs, der, wie wir wissen, ein grosser Teil der Probleme der Krankenversicherung ist, wie wir sie heute haben. Deshalb ist es für mich ein bisschen eine Grundsatzfrage, und ich wollte zumindest sicherstellen, dass wir sie hier kurz diskutieren.
Aus meiner Sicht gibt es nicht genügend gute Gründe, um diesen eben erst gefassten Beschluss wieder rückgängig zu machen. Deshalb glaube ich, dass man durchaus bei dem bleiben kann, was der Bundesrat im Dezember 2010 beschlossen hat.