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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-02-28

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Wenn Anzeichen bestehen, dass ein Lenker fahrunfähig ist, kann die Polizei heute die Entnahme einer Blutprobe anordnen. Diese Regel hat sich bewährt, sie dient auch der Rechtssicherheit der Betroffenen und soll meines Erachtens nicht zugunsten einer unsicheren Lösung aufgegeben werden. Ich beantrage Ihnen deshalb, am geltenden Recht festzuhalten und damit dem Nationalrat zu folgen, der sich mit 171 zu 7 Stimmen für das geltende Recht entschieden hat.

Ich spreche hier aus Erfahrung als langjährige Justiz- und Polizeidirektorin. Ich habe auch mit der Verkehrspolizei und den Strafverfolgungsbehörden, also der Staatsanwaltschaft, noch einmal Rücksprache genommen. Ich muss Ihnen sagen, dass aus verkehrspolizeilicher Sicht kein allzu grosses Vertrauen in die Atemalkoholmessgeräte besteht. Die Geräte zeigen bei mehrmaligen Messungen an derselben Person zum Teil frappante Unterschiede in den Messergebnissen. Ich habe das selbst schon erlebt, als ich auf Nachtpatrouille mitgegangen bin: Wenn sich jemand einem solchen Test unterziehen muss, gibt es teilweise verschiedene Ergebnisse. Die Akzeptanz bei den Betroffenen ist beim reinen Atemalkoholtest nicht gross.

Wir erleben bereits heute, dass vor Gericht beispielsweise die Genauigkeit von Geschwindigkeitsmessgeräten angezweifelt wird. Die Rechtsanwälte verlangen wissenschaftliche Gutachten. Sollte man jetzt der neuen Regelung folgen, ist eine ähnliche Entwicklung absehbar, und es ist davon auszugehen, dass wir auch dort grosse Rechtsstreitigkeiten haben werden.

Auch aus kriminalistischer Sicht hat die Atemalkoholprobe grosse Nachteile. Sie ist immer nur ein indirekter Beweis für den Alkoholgehalt im Körper. Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher und polizeilicher Sicht in Anbetracht der hohen Ansprüche, die heute in Strafverfahren an den Sachbeweis gestellt werden, sehr problematisch. Die Gerichte verlangen wirklich gerichtsverwertbare Beweise; ein gerichtsverwertbarer Beweis ist eben unumstösslich die Blutprobe. Es würde auf ein wertvolles Beweismittel mit hoher Aussagekraft verzichtet, und in Begutachtungsfragen käme es zu unnötigen Unsicherheiten und zur Ungleichbehandlung von Betroffenen.

Die Blutentnahme ist nötig, um festzustellen - und das ist sehr wichtig -, ob der Betroffene andere Substanzen, also Medikamente oder Drogen, konsumiert hat; das kann man heute mit dem Atemalkoholtest allein nicht feststellen. Es ist aber heute eine Erfahrung der Verkehrspolizei, dass Verkehrsteilnehmer gleich verschiedene Substanzen konsumiert haben.

Im Übrigen erlaubt die Blutprobe auch eine klare Zuordnung zur Person, bei der sie entnommen wurde. Es ist nämlich oft so, dass beispielsweise Personen, die einen Atemalkoholtest machen, nachher abstreiten, dass es ihre Probe sei. Bei der Blutprobe kann man mittels DNA zweifelsfrei nachweisen, dass sie einer bestimmten Person entnommen wurde, deren Identität man ja kennt.

Die Blutalkoholkonzentration ist und bleibt vor Gericht also ein unumstösslicher Wert und Beweis. Teils wird auch - das hat der Kommissionspräsident in seinen Ausführungen auch gesagt - argumentiert, der Verzicht auf die Blutprobe entlaste die Polizei. Ich muss Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben endlose Diskussionen über die Genauigkeit der Messgeräte; die Wiederholung der Atemalkoholtests auf der Strasse ist mühsam und unterstützt die Arbeit der Verkehrspolizei nicht. Es ist so, dass die Abläufe heute gut eingespielt sind, sodass man innerhalb von 30 Minuten eine Blutentnahme organisiert und dann eben auch einen sicheren Sachbeweis zur Verfügung hat.

Ich bitte Sie deshalb, im Sinne der Verkehrssicherheit, aber auch im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit an der geltenden Fassung des Rechts festzuhalten und dem Nationalrat zu folgen. Damit halten wir an einer Lösung fest, die auch aus Sicht der Betroffenen rechtssicher ist und damit auch mehr Akzeptanz schafft. Wir müssen, meine ich, auch Lösungen treffen, die von den Bürgerinnen und Bürgern letztlich akzeptiert werden, weil die Resultate eben unumstösslich sind und einen sicheren Sachbeweis erbringen.