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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-11

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11

Wortprotokoll

Nach der Verabschiedung der Effizienzvorlage durch das Parlament im Dezember 1999 wurde der Bundesanwalt beauftragt, ein Grobkonzept zur Umsetzung der Vorlage zu erarbeiten - dies im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Polizei und dem Bundesgericht.

Das Konzept wurde im Oktober des letzten Jahres dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht; es verfolgt unter anderem die folgenden strategischen Hauptpunkte: die Schaffung einer zentralen Einheit aus Bundesanwaltschaft und Polizei und die Schaffung von dezentralen Einheiten von Bundesanwaltschaft und Polizei in den verschiedenen Regionen der Schweiz.

Dieses Grundkonzept, welches auch in Zukunft weiter verfeinert und aufgrund der gemachten Erfahrungen kontinuierlich überprüft wird, geht somit von regionalen Zweigstellen des Bundes aus. Es war nie die Absicht des Bundesrates, eine absolute Zentralisierung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes anzustreben. In einem ersten Schritt muss jedoch die zentrale Einheit gebildet werden, in der die interne Ausbildung, die Festsetzung und Schulung der Weisungen und Arbeitsabläufe vorgenommen werden. Anders können die Zweigstellen nicht effizient geführt werden. Danach wird beabsichtigt, die Zweigstellen in Regionen, in denen die meisten Fälle sind, zu errichten. Hingegen ist nicht vorgesehen, in jeder Region die gesamte Infrastruktur und alle Dienstbereiche aufzubauen. Das wäre auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht angebracht. So ist es nicht erforderlich, dass zum Beispiel in jeder Region eine separate Einheit für Analyse im OK- und WK-Bereich aufgebaut wird. Vielmehr ist wichtig, dass die in der zentralen Einheit erarbeiteten Produkte allen Zweigstellen zugute kommen und ihnen für ihre Arbeit auch zur Verfügung stehen.

Hingegen soll es in jeder Region genügend Ermittlungsteams geben, die die Fälle effizient bearbeiten und den notwendigen Kontakt zu den örtlichen oder regionalen Polizei- und Strafverfolgern der Kantone haben.

Ihre konkreten Fragen können wie folgt beantwortet werden: Bei der Umsetzungsplanung der Effizienzvorlage wird den besonderen Aspekten, wie z. B. Transport und Unterkunft von Untersuchungshäftlingen, Rechnung getragen. Es wird auch dem Projekt "Polizei XXI" Rechnung getragen werden, und wir beabsichtigen in jenen Regionen, in denen es die meisten Fälle gibt, Zweigstellen zu errichten. Unser Grundsatz lautet: so viel wie nötig zentral, so viel wie möglich dezentral.