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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-02-28

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, meiner Kollegin Karin Keller-Sutter zu folgen und damit dem Nationalrat zuzustimmen. Ich möchte mich doch kurz mit einigen der Argumente auseinandersetzen, die jetzt auch Kollege Bieri aufgegriffen hat. Vorab sei gesagt: Es ist, Kollege Bieri, wirklich auch international unstrittig, dass bezüglich der Beweissicherung und der Grundlagen für entsprechende rechtliche Entscheide die beste Methode nach wie vor die Feststellung des Blutalkoholspiegels ist. Sie ist die beste und präziseste Methode.

Die Kommission hat damit argumentiert, dass die Blutprobe aufwendig sei. Das stimmt vielleicht auf den ersten Blick. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass heute der Aufwand für eine nach Sorgfaltskriterien durchgeführte Atemalkoholprobe, und das ist ja die Alternative, mindestens genauso gross ist. Dieser Aufwand wird hier bagatellisiert und unterschätzt. Bei den neuesten Geräten braucht es nämlich auch für Atemalkoholproben eine stabile Umgebung; man kann die Probe nicht einfach so am Strassenrand machen. Wenn Sie also die Qualität der Erhebung bei den beiden Methoden vergleichen, sehen Sie, dass der Aufwand praktisch gleich ist, wenn man unterstellt, dass beide Methoden genaue Ergebnisse liefern. Der Aufwand für die Atemalkoholprobe wird also sicher unterschätzt.

Eingespart würde natürlich die Durchführung der Blutprobe durch den Arzt oder die Ärztin. Meistens erfolgt die Blutprobe übrigens im Spital und nicht durch einen Hausarzt, der zu nachtschlafender Zeit aufgeweckt wird. Eingespart werden auch die Kosten für die Analyse, die allerdings nicht die Allgemeinheit trägt.

Frau Keller-Sutter hat es angetönt: Man denkt bei der Blutprobe fast ausschliesslich an den Alkoholnachweis; das ist nach wie vor das wichtigste Thema. Allerdings sind wir darauf angewiesen, dass wirklich die beste Analytik zur Verfügung steht. Die 0,8-Promille-Grenze ist ja, wenn man so will, eine willkürliche Grenze, und auch wenn es einen Toleranzbereich gibt, haben natürlich alle entsprechend Erfassten ein Recht darauf, dass möglichst genau untersucht wird, wo der Wert wirklich liegt. Auch Sie würden, wenn Sie betroffen wären, Wert darauf legen, dass unzweifelhaft die genaueste Methode, die zur Verfügung steht, angewendet wird.

Zudem werden, auch darauf hat Frau Keller-Sutter hingewiesen, ungefähr in jeder vierten Blutprobe andere Substanzen als Alkohol gefunden, bei denen es einen Konflikt mit der Fahrtüchtigkeit geben kann. Das können Medikamente sein, es können aber auch Drogen sein. Nun weist Kollege Bieri darauf hin, dass die Kommission das ja nicht ausschliesst. Das stimmt. Artikel 55 Absatz 3 Litera a sagt ja, man könne eine Blutalkoholprobe machen, "wenn Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorliegen, die nicht auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind". Ich möchte Sie aber auch bitten, einmal kurz zu überlegen, was das praktisch heisst: Sie haben diesen Verkehrspolizisten da draussen in einer Samstagnacht, es ist drei Uhr morgens, und der Mann soll jetzt entscheiden, was nicht auf Alkohol zurückzuführende Einflüsse anderer Substanzen sind? Das ist doch ein bisschen weltfremd gedacht. Hier sollte ein klares, einfaches System umgesetzt werden.

Ich möchte schliesslich noch darauf hinweisen - Herr Bieri hat das angesprochen -, dass es zumindest strittig ist, wie die Atemalkoholwerte in Blutalkoholwerte umgerechnet werden. Sie wissen ja, dass für die Rechtsprechung und die entsprechenden Massnahmen die Blutalkoholwerte und nicht die Atemalkoholwerte entscheidend sind. Herr Bieri hat den Chef des Bundesamtes für Metrologie zitiert. Ich traue ihm durchaus zu, dass er diese Techniken kennt. Man muss aber einfach sagen, dass sämtliche Rechtsmediziner, die entsprechenden Fachgesellschaften und auch die internationalen Fachgesellschaften für Rechtsmedizin - wie etwa die deutsche, die zitiert wurde - sagen, dass das Umrechnen von Atemalkoholwerten in Blutalkoholwerte, die für die Rechtsprechung entscheidend sind, eine hochproblematische Sache darstellt.

Ich bin also auch zum Schluss gekommen, dass es sinnvoller ist, zumindest bei heutigem Kenntnisstand, diese bisherige Regelung beizubehalten und damit dem Nationalrat zu folgen, und bitte Sie, das Gleiche zu tun.