Bieri Peter · Ständerat · 2012-02-28
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu dieser Thematik äussern, nachdem ich in der Kommission diesen Antrag, den wir eigentlich in der Breite diskutiert haben, aufgenommen habe. Ich habe dann auch mitgeholfen, dass dieser Antrag im Verlaufe der Kommissionsberatung zur Bahnreform verfeinert und justiert wurde.
Ich bin Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr, so weit meine Interessenbindungen.
Erwähnen möchte ich, dass dieser Vorschlag das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit des Bundesamtes für Verkehr, der SBB, der BLS und des Verbands öffentlicher Verkehr ist. Für die Nichtmitglieder der Kommission, aber auch für die neuen Ratsmitglieder ist es wertvoll, die Ausgangslage zu kennen. Bezüglich der Tariffestlegung bestehen in unserer Gesetzgebung ein ungelöstes Problem und demzufolge auch eine unbefriedigende Situation. Diese hat der CEO der SBB bei einer Aussprache in unserer Kommission letztes Jahr beklagt, worauf wir dann, nachdem wir bereits auf die Bahnreform 2 eingetreten waren, dieses Anliegen aufgenommen haben.
Auf der einen Seite haben die SBB einen hohen Bedarf an Unterhalt und Erneuerung. Sie haben auch eine enorme Verschuldung von über 17 Milliarden Franken, dies bei einem Eigenkapital von 10 Milliarden Franken. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass die Bahnen beim abgeltungsberechtigten Verkehr, sprich primär beim Regionalverkehr, per Gesetz keine Gewinne machen können. Der Binnengüterverkehr ist seit Langem bekanntlich defizitär. Die Gewinne aus den Immobilien benötigen die Bahnen, insbesondere die SBB, um ihre Pensionskasse zu sanieren. Es bleibt also der Fernverkehr, wo Gewinne zwar möglich sind, aber durch den Preisüberwacher begrenzt werden können.
Einen Zielkonflikt gibt es jedoch auch zwischen der vom Preisüberwacher erlaubten Gewinnmarge und den Gewinnzielvorgaben, wie sie der Bundesrat bei der Leistungsvereinbarung festlegt. Wir sollten diesen Konflikt so lösen, dass wir die drei Player in dieser Sache - der Bundesrat als Eigner mit seinen Leistungszielen, der Preisüberwacher in seiner Funktion als Garant für korrekt angeordnete Preise und die Bahnen mit ihren unternehmerischen Zielen - näher zusammenbringen. Im Gegensatz zu unserem ersten Konzept nehmen wir hier nicht nur die SBB, sondern sämtliche Transportunternehmen mit. Deshalb passen wir nicht allein das SBB-Gesetz, sondern auch das Personenbeförderungsgesetz so an, dass die Tarife in der Form auszugestalten sind, dass die Transportunternehmen damit ihre durch die öffentliche Hand festgelegten Ziele erreichen können.
Wenn man nun diese Bestimmung streichen will, wie es die Minderheit Savary vorschlägt, sagt man damit zumindest indirekt, dass man in Kauf nimmt, dass Tarife und Ziele nicht übereinstimmen. Das ist aber bei Lichte betrachtet eine völlig unmögliche Situation für die Unternehmen. Wie wollen Sie ein Unternehmen führen, bei dem die Erreichung der Ziele, welche der Eigner vorgibt, durch nachträglich administrierte Preise verunmöglicht wird? Damit das Gesamtsystem von Leistungszielen und Tarifen möglich wird, muss und soll neu der Preisüberwacher bei der Festlegung der strategischen Ziele für die finanziellen Zielvorgaben beim nichtabgeltungsberechtigten Verkehr angehört werden. Wir wollen den Preisüberwacher nicht ausschalten, wir wollen ihn aber in dem Moment zu Worte kommen lassen, wo die Möglichkeit besteht, dass Ziele und Preise schlussendlich ein Ganzes und in sich stimmig sind. Letztlich ist nur so eine sinnvolle Lösung des Zielkonfliktes möglich. Was macht es ansonsten für einen Sinn, wenn der Bundesrat Ziele festlegt und wir im Parlament damit sogar einverstanden sind, wenn der Preisüberwacher aber im Nachhinein die Sache korrigiert und damit auch den Unternehmen die Hände gebunden sind, die Ziele zu erreichen?
Ich weiss, dass der Preisüberwacher mit dieser Lösung nicht sehr glücklich ist und dass er sich dagegen ausgesprochen hat. Aber je länger ich mich mit dieser Thematik auseinandergesetzt habe, als desto seltsamer habe ich es empfunden, dass die eine staatliche Institution, hier der Bundesrat, etwas festlegen kann, was die andere Institution des Bundes, hier der ihm untergeordnete Preisüberwacher, korrigieren kann. Dann wissen die Transportunternehmen letztlich nicht mehr, was jetzt gelten soll. Ich finde, wir müssten diesen Konflikt in einer vernünftigen Form lösen. Die KVF schlägt hier eine gangbare Lösung vor, die den Preisüberwacher nicht ausschaltet, sondern ihn in einem Moment zu Worte kommen lässt, in dem es noch möglich ist, Ziele, Tarife und letztlich auch das Ergebnis für das Transportunternehmen in Einklang zu bringen.
In dem Sinne meine ich, dass dieser Vorschlag, wie er nun aus der KVF kommt, eine gangbare Lösung ist, der Sie zustimmen können.