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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05

Wortprotokoll

Diese Motion möchte im BWIS festhalten, dass das Tragen von gesichtsverdeckender Kleidung an bestimmten Orten oder bestimmten Anlässen verboten werde. Ich kann dazu gleich vorweg bestätigen, was der Kommissionssprecher gesagt hat: Das BWIS ist für eine solche Regelung schlicht und einfach der falsche Ort. Als Staatsschutzgesetz dient das BWIS ja der Sicherung der demokratischen, rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz. Dieses Gesetz beinhaltet somit Massnahmen, welche die Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen zum Schutz der inneren Sicherheit der Schweiz als Staatsgebilde zu ergreifen haben. [PAGE 78]

Es gibt aber auch materielle Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Vermummungsverbote auf öffentlichem Grund decken nämlich lokal unterschiedliche Bedürfnisse der öffentlichen Sicherheit ab. Sie sollen namentlich Gewalttätigkeit und Sachbeschädigung verhindern helfen, wobei sie aber keine nationale Dimension haben. Gemäss Bundesverfassung ist die Regelung von Massnahmen gegen Vermummungen deshalb zu Recht eine Aufgabe der kantonalen Gesetzgeber, die ja für die öffentliche Sicherheit besorgt sind. Die Kantone nehmen ihre diesbezügliche Verantwortung auch tatsächlich wahr. Sie haben ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend legiferiert. Gerade die Kantone mit grösseren städtischen Agglomerationen haben fast ausnahmslos bereits seit Längerem solche Regelungen getroffen.

Schliesslich verlangt die Motion zum Teil auch Massnahmen, die ohne Gesetzesanpassung umgesetzt werden können. So kann bereits heute jede Behörde zum Beispiel anordnen, dass ihre Dienstleistungen nur gegenüber nichtvermummten Personen erbracht werden, und den Zugang zu ihren Gebäuden aus Sicherheitsgründen beschränken - das ist der Inhalt der Absätze 1 und 2 der Motion. Zu Absatz 2 ist zu erwähnen, dass das Bundesrecht bereits heute erlaubt, Personen vom Transport auszuschliessen, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden.

Die Stellungnahme des Bundesrates zur vorliegenden Motion entspricht ausserdem der Haltung des Bundesrates, wie er sie bereits früher gegenüber ähnlichen parlamentarischen Vorstössen vertreten hat, in welchen es auch um ein Verbot der Verschleierung - unter anderem mit einer Burka - ging. Daneben verneinte der Bundesrat bei diesen Vorstössen auf nationaler Ebene auch aus faktischen Gründen einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So ist die vollständige Verschleierung in der Schweiz - rein zahlenmässig besehen - wirklich ein unbedeutendes Phänomen.

Insgesamt sieht der Bundesrat aus rechtlichen, aber auch aus faktischen Gründen keinen Handlungsbedarf. Ich bitte Sie namens des Bundesrates, Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.

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